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Psychologische Beraterin und selbständige Sachverständige: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich war bereits als Dozentin und Einzelfallhelferin (betreuerähnliche Tätigkeit) tätig. Da ich nun erneut eine Selbständigkeit ins Auge fasse, bitte ich Sie um Unterstützung. Dabei geht es um die Frage, ob ein Gewerbe oder Freier Beruf vorliegt. Ich würde mich gern als psychologische Beraterin (z.B. für Rehabilitanden, die Umschulungen anstreben) selbständig machen. Die Beratung soll in Einzelgesprächen erfolgen. Ich bin Diplom-Psychologin und verfüge über jahrelange Erfahrungen in Bezug auf diese Tätigkeit. Weiterhin habe ich in Aussicht, als selbständige Sachverständige (beauftragt vom Jobcenter) tätig zu werden. Dabei geht es um die Erstellung psychologischer Gutachten. Könnten Sie so lieb sein und mir für beide Tätigkeiten beantworten, ob ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit angemeldet werden muss?

Antwort

Der Freie Beruf im steuerrechtlichen Sinne wird in Katalogberufe und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Darüber hinaus zählen hierzu die sogenannten Tätigkeitsberufe in Gestalt der wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeit.

Diplom-Psychologen/innen lassen sich - soweit sie psychotherapeutisch tätig sind - den Heilberufen zuordnen und stellen als so genannter Katalogberuf unstreitig einen Freien Beruf dar. Dabei können sie auch beratende Funktionen ausüben, indem sie Individuen beraten und sie mit Methoden der angewandten wissenschaftlichen Psychologie unterstützen (vgl. Begr. RegE, BT-Drucksache 12/6152 S. 10). Hinsichtlich Ihrer geplanten Tätigkeit als psychologische Beraterin (z.B. für Rehabilitanden, die Umschulungen anstreben) bestehen daher meines Erachtens an der Freiberuflichkeit keine Zweifel.

Weitaus vorsichtiger sollten Sie hingegen bei Ihrer Tätigkeit als selbstständige Sachverständige sein. Hintergrund ist, dass die Erstellung psychologischer Gutachten nicht zum klassischen Berufsbild der Diplom-Psychologen/innen gehört. Da jedoch die Erstellung psychologischer Gutachten zumindest im weiteren Sinne dem Berufsbild der Diplom-Psychologen/innen entspricht, ist auch in diesem Fall von einem Freien Beruf auszugehen, vorausgesetzt, diese Tätigkeit bildet nicht den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte: Eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberuflerin im steuerlichen Sinne gibt nur die so genannte "verbindliche Auskunft" des Finanzamtes. Eine derartige Festlegung der Finanzverwaltung ist jedoch mit sehr hohen Anforderungen und auch mit Kosten verbunden.

Die freiberufliche Tätigkeit muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: www.formulare-bfinv.de

Nähere Informationen zu den Freien Berufen finden Sie in der BMWi-Publikation GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB)

Weitere Informationen zur Existenzgründung bis hin zu eTrainings finden Sie unter www.existenzgruender.de

Weitere Ausgaben der "GründerZeiten" finden Sie unter www.existenzgruender.de

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
November 2015

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