Navigation

Projekt- und Prozessmanager: gewerblich oder freiberuflich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines Fernstudiums zum staatlich geprüften Technischen Betriebswirt. Dies habe ich absolviert, da ich gerne in das Projekt- und Prozessmanagement einsteigen würde. Zur Spezialisierung erwäge ich im Anschluss ein Studium als MBA Projekt- und Prozessmanagement zu absolvieren. Ist die selbständige Tätigkeit als Projekt- und Prozessmanager als gewerblich oder freiberuflich einzustufen?

Antwort

Die Freiberuflichkeit könnte sich über die Tätigkeit als sog. beratender Betriebswirt ergeben. Prägend für die Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts ist, dass dieser seinen Auftraggeber in unternehmerischen Entscheidungen berät. Hierbei muss sich die Beratung auf mindestens einen betrieblichen Hauptbereich der Betriebswirtschaft beziehen. Zu den klassischen Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre gehören vor allem Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen.

Werden Sie hingegen nicht überwiegend beratend tätig, sondern liegt Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Verhandeln, Vermitteln oder in der Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen, so besteht die Gefahr, dass Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden.

Weitere Informationen zum beratenden Betriebswirt finden Sie in der PRAXISHILFE: Beratender Betriebswirt als freier Beruf.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben