Antwort
Die Freiberuflichkeit könnte sich über die Tätigkeit als sog. beratender Betriebswirt ergeben. Prägend für die Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts ist, dass dieser seinen Auftraggeber in unternehmerischen Entscheidungen berät. Hierbei muss sich die Beratung auf mindestens einen betrieblichen Hauptbereich der Betriebswirtschaft beziehen. Zu den klassischen Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre gehören vor allem Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen.
Werden Sie hingegen nicht überwiegend beratend tätig, sondern liegt Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Verhandeln, Vermitteln oder in der Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen, so besteht die Gefahr, dass Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden.
Weitere Informationen zum beratenden Betriebswirt finden Sie in der PRAXISHILFE: Beratender Betriebswirt als freier Beruf.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Stand:
Oktober 2020