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Praxis für Familienberatung und Coaching eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ich habe jahrelang im Elementarbereich als Erzieher in unterschiedlichen Positionen gearbeitet. Zudem habe ich Kleinkindpädagogik studiert. Ich möchte mich mit einer Praxis für Familienberatung und Coaching selbständig machen. Dabei möchte ich ein von mir erarbeitetes Elterntraining anbieten. Des Weiteren möchte ich Seminare für Fachkräfte halten und für diese z.B. Fortbildungen zum Schlafcoach für Kleinkinder anbieten oder für Jugendliche möchte ich eine Ausbildung zum Babysitter anbieten. Darf ich dies machen - z.B. ein Elterntraining anbieten und die Preise selbst festlegen? Und wie sieht es mit Fortbildungen für die Erzieher/innen, Jugendlichen aus? Sollten meine Konzepte geprüft werden müssen - wo muss ich diese einreichen damit die wissenschaftliche Qualität bestätigt wird? Ist es erlaubt, aus einem Fundus von vielen besuchten Fortbildungen ein eigenes Training zusammenzustellen, wenn ich Werke anderer entsprechend kennzeichne?

Antwort

Grundsätzlich ist es für Sie möglich, sich als Familienberater bzw. Coach selbstständig zu machen, da diese Begrifflichkeiten bzw. Tätigkeitsbezeichnungen nicht geschützt sind und keinen grundsätzlichen Reglementierungen unterliegen.

Entscheidend ist, dass Sie die entsprechenden Fachkompetenzen besitzen und diese auch vermitteln können - was nach mehrjähriger Praxiserfahrung und einem abgeschlossenen Studium im Bereich der Kleinkindpädagogik gegeben sein müsste.

Der Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation ist auf jeden Fall in mehrfacher Hinsicht förderlich und wichtig - sei es, dass Sie Ihre Tätigkeit als Freiberufler anmelden möchten, sich irgendwo als Seminaranbieter listen lassen möchten, ggf. etwaige Zuschüsse von öffentlichen Stellen für Seminarteilnehmer bekommen möchten etc.

Daneben ist es grundsätzlich so, dass Sie - vorausgesetzt Ihre Tätigkeit ist entsprechend angemeldet - jegliche Art von Trainings, Seminaren, Schulungen u.ä. anbieten dürfen - solange Sie diese selbst entwickelt und konzipiert haben.

Hier sind Sie dann grundsätzlich auch frei darin, selbst die Preise für Ihre verschiedenen Angebote festzulegen und auch frei in der „Namenswahl“ - solange es kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung o.ä. ist.

Sie dürfen Ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern dann auch entsprechende Teilnahmebestätigungen bzw. -urkunden o.ä. ausstellen.

Allerdings ist zu beachten, dass Sie nicht ohne weiteres qualifizierte Zertifikate ausstellen dürfen, wenn Ihre Trainings bzw. insbesondere Ihre Weiterbildungen nicht vorher zertifiziert wurden.

Gerade im Weiterbildungsbereich ist eine entsprechende Zertifizierung zu empfehlen, damit Ihre Seminare und Fortbildungen auch anerkannt sind und somit für Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer u.a. auch beruflich genutzt werden können.

Zertifizierungsstellen und -möglichkeiten gibt es mehrere - hier sollten Sie entsprechende Recherche betreiben, sich beraten und informieren lassen und das für Sie Passende heraussuchen.

Hier nur eine kleine Auswahl:

Bzgl. der Zusammenstellung eines Trainings auf Grundlage von Fortbildungen von Dritten, empfehlen wir Ihnen, sich auf jeden Fall durch eine Rechtsanwältin oder durch einen Rechtsanwalt entsprechend beraten und informieren zu lassen.Idealerweise eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt z.B. für Urheberrecht. Die Stichworte sind hier „Geistiges Eigentum“ und eben das „Urheberrecht“.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Stand:
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

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