Pflegeberatung: Voraussetzungen?
Frage
Ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger und mache gerade die Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 45 SGB XI. Ich komme aus NRW und möchte mich in diesem Bereich selbständig machen. Welche Voraussetzungen muss ich beachten? Gibt es eine öffentliche Behörde, die meine Tätigkeiten genehmigen muss? Welche Bereiche von Dienstleistungen kann ich mit dieser Weiterbildung mit abdecken? Gibt es Kooperationspartner, wo ich als freier Mitarbeiter tätig werden kann? Wie kann ich als Selbständiger direkt mit der Pflegekasse in Kooperation gehen?
Antwort
Die meisten Antworten auf Ihre Fragen werden bereits hier gegeben: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/pflegerische-Taetigkeit/Selbstaendig-als-Pflegeberaterin-erste-Schritte.html
NRW ist in zwei Gebiete aufgeteilt: „Rheinland“ und „Westfalen-Lippe“. Wählen Sie daher zunächst Ihre Region aus, um sich Ihre Ansprechpartner bei den Pflegekassen anzeigen zu lassen: www.aok-gesundheitspartner.de
Nehmen Sie zudem Kontakt zum Kompetenznetzwerk „Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW“ (KoNAP) auf: http://www.alter-und-soziales.de/projekte/konap/
KoNAP soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und Angehörige in NRW ohne Umwege die für sie am besten geeignete örtliche Beratung finden.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2018
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