Antwort
Ansatzpunkt für die Freiberuflichkeit könnte die Tätigkeit als „beratende Betriebswirtin“ sein. Als Diplom-Kauffrau verfügen Sie unstreitig über den erforderlichen betriebswirtschaftlichen Abschluss. Zudem sind „Marketing“ und „Vertrieb“ Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre.
Problematisch ist jedoch, dass die Tätigkeit der beratenden Betriebswirtin auf die Beratung ausgerichtet ist. Die Vermittlertätigkeit („Mittelsmann“), Umsetzung der Vertriebs-/Marketingstrategie, Korrespondenz zwischen den Vertragspartner o.Ä. gehören grundsätzlich nicht zum klassischen Berufsbild der beratenden Betriebswirtin. Wenn zudem eine erfolgsabhängige Provision gezahlt wird, handelt es sich in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit.
Die abschließende Entscheidung (Freier Beruf - Gewerbe) obliegt allein dem zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt.
Gründen Sie alleine, so handelt es sich um ein gewerbliches bzw. freiberufliches Einzelunternehmen, eine (gewerbliche) Ein-Mann-UG (haftungsbeschränkt) oder eine Ein-Mann-GmbH. Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema Rechtsformen finden Sie in den BMWi-GründerZeiten Nr.11.
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2018
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