Künstler: beratende Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich?
Frage
Ich bin bereits als Künstler im darstellenden Bereich sowohl beim Finanzamt als auch bei der KSK anerkannt. Nun würde ich gerne mein über Jahre erworbenes Hobby-Wissen im Bereich „Antiquitäten“ in Form einer beratenden Tätigkeit zur Verfügung stellen. Im Klartext: Ich kaufe nichts an, ich verkaufe nichts weiter, ich lagere nichts ein, miete keinerlei Räumlichkeiten an und verfüge auch über keinerlei Lagermöglichkeiten. Ich möchte nur mein Wissen, das ich über Jahre erworben habe, in Form einer Nachlass-Beratung/Verwertung gewinnbringend einsetzen. Der Erlös wird sich geschätzt in einer Größenordnung von ± 150 Euro im Monat bewegen. Nun meine Frage: Deckt sich diese Art der Beratertätigkeit (für die es keine staatlich anerkannte Ausbildung gibt) mit dem Status des Freiberuflers?
Antwort
Für beratende Tätigkeiten sind im Einkommensteuerrecht und der diesbezüglichen Rechtsprechung enge Grenzen für freie Berufe gezogen. Als beratend werden hier anerkannt etwa beratende Betriebswirte mit BWL-Studium oder vergleichbarer Qualifikation, sowie andere beratende Tätigkeiten im Rahmen der Berufsbilder von Ärzten oder Psychologen. Ihre Form der Beratung wird jedoch schwerlich den Zugang zu freien Berufen erhalten, so hoch der Nutzen auch sein mag. Bei der von Ihnen genannten Höhe der erwartenden Einnahmen sind Sie weit unterhalb jener Grenze, die Sie zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichten würde. Für Ihre Auftraggeber wird der steuerliche Status Ihrer Dienstleistungen keine Bedeutung haben.
Sie hätten also lediglich in der Einkommensteuererklärung noch die Anlage G auszufüllen, wobei Sie Ihre Kosten nicht vergessen sollten. Wenn Ihnen für Ihre freiberufliche und die gewerbliche Dienstleistung nicht trennbare Kosten entstehen (z.B. für Arbeitsmittel), so können Sie diese durch Schätzung aufteilen. Bei dem geringen Umfang Ihrer gewerblichen (Neben-)Tätigkeit werden auch ansonsten empfohlene Maßnahmen wie getrennte Konten nicht erforderlich sein.
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Juli 2018
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