Antwort
Grundsätzlich wird zwischen Psychotherapie und Coaching unterschieden. Gleichwohl können Heilpraktiker für Psychotherapie Coaching anbieten und damit ihren Status als Freiberufler nach dem Einkommensteuergesetz erhalten. An dieser Stelle ist die Unterscheidung zwischen Anwendungen im Einzelfall und in der Gruppe einzuführen. Insbesondere bei einer Betätigung als Coach für Gruppen kommen auch die erzieherische und die unterrichtende Tätigkeit als Zugang zu freien Berufen in Betracht.
Erziehung ist hier die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und charakterlichen Formung von jungen Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Unter Mündigkeit wird die Fähigkeit verstanden, selbstständig und eigenverantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Hierfür ist die Formung der gesamten Persönlichkeit erforderlich, die Schulung in Teilbereichen zwischenmenschlicher Beziehungen reicht nicht aus. Eine erzieherische Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung nur im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gegeben.
Unterricht ist nach der Rechtsprechung die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Diese organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts setzt unter anderem ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm voraus. Erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines speziell auf die Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms, so stellt dies keine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form mehr dar. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine beratende Tätigkeit. Damit sind wir wieder beim Coaching und der Kreis schließt sich.
Sie können die von Ihnen beschriebene Dienstleistung als freiberuflich anbieten, sollten aber den rechtlichen Rahmen Ihrer Dienstleistung erweitern. Das heißt, Sie können als Heilpraktiker für Psychotherapie und auf dieser Grundlage auch als Coach und unterrichtend tätig werden in Form eines freien Berufes. Wenn die verschiedenen Formen der Freiberuflichkeit sich in der Praxis überschneiden, so stellt dies kein Problem dar, sofern alle Tätigkeiten freiberuflich sind. Diese erweiterte Freiberuflichkeit können Sie formlos und kostenfrei bei Ihrem Finanzamt anzeigen.
Nähere Informationen zur unterrichtenden Tätigkeit und zum Coaching im freien Beruf bietet das BMWi in der „PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? (PDF, 101 KB)“.
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
September 2018
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