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Kfz-Sachverständiger: Freiberufler?

Frage

Ich möchte mit meinem Bruder zusammen im Kfz-Bereich tätig werden. Er ist Dipl.-Ing. und Kfz-Prüfingenieur, ich bin Diplom-Kaufmann der BWL und möchte als Kfz-Sachverständiger tätig werden (Sachverstand belegbar vorhanden). 1. Würde ich innerhalb einer Partnerschaft mit dem Bruder auch als Freiberufler anerkannt? 2. Dürfen wir uns z.B. "MTP KFZ-Ingenieurbüro Nachname" nennen?

Antwort

Seit der Novellierung der Sachverständigenbestimmung in der Gewerbeordnung und der Schaffung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, das 1995 in Kraft getreten ist, gibt es die Rechtsfigur des „hauptberuflichen Sachverständigen”. Der Gesetzgeber hat damit die Bedeutung dieses Berufsstandes in hohem Maße anerkannt.

Der ursprüngliche Ansatz zur einkommensteuerlichen Zuordnung der Sachverständigen wurde über das Ingenieurwesen verfolgt. Hier gilt das Folgende: Nach der Rechtsprechung ist ein Sachverständiger gewerblich tätig, wenn der Gutachter bei seiner Tätigkeit an seine Marktkenntnisse oder an seine gewerblichen oder handwerklichen Erfahrung anknüpft oder wenn kommerzielle Gesichtspunkte in den Vordergrund treten. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Gutachter auf der Grundlage von Disziplinen, die an Hochschulen gelehrt werden, und nach sachlichen und objektiven Gesichtspunkten eine qualifizierte Tätigkeit ausübt, die der Lösung schwieriger Streitfragen dient. Es genügt nicht, wenn einzelne Gutachten dieser Sachverständigen wissenschaftliche oder künstlerisch vertiefte Sachkenntnisse aufweisen.

Ein Kfz-Sachverständiger als Gutachter für Unfallschäden ist freiberuflich tätig, sofern er Ingenieur ist, ansonsten liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Einen der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG übt auch ein Kfz-Sachverständiger aus, der zwar keine Ausbildung besitzt, die der in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Ausbildung entspricht, der aber durch seine praktische Tätigkeit als Gutachter vorwiegend auf dem Gebiet der Schadens- bzw. Unfallverursachung mathematisch-technische Kenntnisse nachweisen kann, die üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung als Ingenieur vermittelt werden. Diese Feststellung ist deshalb besonders wichtig, weil hier die Kompensationsmöglichkeit einer akademischen Ausbildung als zulässig erachtet wird. Ein Hochschulabschluss in BWL fällt nicht darunter.

Für Nordrhein-Westfalen können Sie davon ausgehen, dass die Partnerschaftsgesellschaft mit Ihrem Bruder anerkannt wird. Jedoch müssen Gutachten und andere fachliche Äußerungen des Sachverständigen immer von dem Kfz-Prüfingenieur kommen, der Diplom-Kaufmann kann lediglich zuarbeiten.

Sehr wichtig ist die Unterscheidung zwischen PartG und PartGmbB. Das "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" ist für Angehörige Freier Berufe beschlossen worden. Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Abs. 4 ist nur für solche Freien Berufe möglich, bei denen eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, bezogen auf § 8 Abs. 4 PartGG besteht. Der Geltungsbereich der PartGmbB beschränkt sich (noch) auf die Berufe der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in allen Bundesländern. Bei Architekten und Ingenieuren haben einzelne Bundesländer die erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Seit Ende 2014 ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Beratende Ingenieure (PartGmbB) nach entsprechender Änderung des Baukammerngesetzes NRW (BauKaG) möglich. Dies bedeutet, dass der Ingenieur eine PartGmbB gründen kann, nicht jedoch der Diplom-Kaufmann. Sie müssten sich also auf die herkömmliche PartG beschränken.

Die von Ihnen gewählte Unternehmensbezeichnung ist grundsätzlich möglich. Prüfen Sie jedoch vorab, ob keine Unternehmung gleicher Art vorliegt, um einen etwaigen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2016

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