Antwort
Kommen wir zur gutachterlichen Tätigkeit. Grundsätzlich sind für Sie folgende Kategorien des Sachverständigenwesens relevant:
- Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024
- staatlich anerkannte Sachverständige
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung - zuständig: Ihre IHK oder HWK)
- Medizinische Sachverständige
- verbandsanerkannte Sachverständige
- freie Sachverständige
- medizinische und zahnmedizinische Sachverständige, nur mit Approbation!
Zwar ist die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt, aber der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" oder die Bezeichnung als "staatlich anerkannter Sachverständiger". Ausführliche Informationen zu Zertifizierungen und Bestellungen im Sachverständigenwesen finden Sie beim Institut für Sachverständigenwesen unter www.ifsforum.de (www).
Sie sehen also, es gibt verschiedene Formen des Gutachter- und Sachverständigenwesens. Im Grunde kann sich also jede Person als Sachverständiger bezeichnen, die sich dazu berufen fühlt, mit den genannten Ausnahmen.
Beachten Sie aber bitte auch den folgenden Hinweis:
(Zitat) Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug Sachverständigen e.V.
! Warnung vor Kurzausbildungen zum Kfz-Sachverständigen !
Verschiedene Firmen bieten im Moment vor allem angestellten und selbständigen Kfz-Meistern eine Ausbildung in sogenannten Intensivkursen für Kfz-Sachverständigen an. In einigen Tagen, so wird in Inseraten versprochen, könne man einen entsprechenden Abschluss erlangen und selbst die Schadengutachten erstellen. Dieses vermeintlich "tolle Angebot" muss skeptisch betrachtet werden. In Zeiten knapper Kassen ist es sicher für Kfz-Instandsetzungsbetriebe bzw. für viele der angesprochenen Kfz-Meister verlockend, nach einer kurzen Ausbildung, wenn sie auch einige tausend Mark kostet, ein Zubrot zuverdienen. Tatsache aber ist, dass es einfach nicht möglich ist, die besondere Sachkunde, die den qualifizierten Kfz-Sachverständigen ausmacht, in so kurzer Zeit zu erlernen. Das Risiko, den eigenen Betrieb zu schädigen, ist enorm! Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen hat zwischenzeitlich festgelegt, dass Gutachtenerstellung und anschließende Reparatur im eigenen Betrieb mit der der Sachverständigentätigkeit innewohnenden Unabhängigkeit unvereinbar ist. Probleme mit der Erstattung der Reparatur- und der Sachverständigenkosten sind vorprogrammiert. Aus der Aussicht, mit wenig Aufwand noch Geld dazu zu verdienen, wird schnell eine Rufschädigung und ein eingebüßtes Kundenvertrauen, durch welche es zu erheblichen Umsatzrückgängen des Reparaturbetriebs kommen kann. Kfz-Instandsetzungsbetriebe sind daher gut beraten, solche Abenteuer nicht anzugehen, sondern besser die Zusammenarbeit mit unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu suchen. Eine Zusammenarbeit dient der Objektivität und verhindert Probleme bei der Durchsetzung von Reparaturkosten-Ansprüchen. (Zitatende)
www.vks.org (www), aufgerufen am 11.12.2014
Beachten Sie bei gutachterlicher Tätigkeit bitte unbedingt das Haftungsrisiko!
Einkommensteuerlich sind Sachverständige dann freiberuflich tätig, wenn sie ein Ingenieurstudium aufweisen. Ein Sachverständiger ohne Ingenieur-Studium muss nachweislich über die von einem Ingenieur geforderten Sachkenntnisse verfügen (Ausbildung + Fortbildung + Berufserfahrung + entsprechende Aufgabe). Dies trifft in der Praxis vor allem für Kfz-Meister zu. Grundsätzlich muss bei dem freiberuflich tätigen Sachverständigen die Erstellung von Gutachten über Schadensursachen den Schwerpunkt der Dienstleistung bilden. Treffen diese Anforderungen nicht zu, müssten Sie von einer gewerblichen Sachverständigentätigkeit ausgehen, die beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen ist.
Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Dezember 2014
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