Frage
Ich möchte als Freelancer Projekttätigkeiten bei Banken, Versicherungen und Kanzleien ausführen. Ich habe Jura studiert, jedoch kein 1. Staatsexamen gemacht. Ich arbeite seit einigen Jahren u.a. in den o.g. Branchen bereits als ArbN in den Bereichen Compliance, Corporate Governance, Vertragsgestaltung und sog. Paralegal (vergleichbar einem Wirtschaftsjuristen), wobei für diese Tätigkeiten immer ein juristischer Hintergrund nötig war, jedoch kein Abschluss als Volljurist oder als Dipl.-Jurist. In diesen Bereichen möchte ich nun selbständig für Projekte arbeiten. Liegt hier aufgrund eines katalogähnlichen Berufs eine freiberufliche Tätigkeit vor? Ohne mein Jurastudium könnte ich diese Tätigkeiten nicht ausführen.