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Freiberufliche Tätigkeit erweitern: anmelden?

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Frage

Wenn eine Anmeldung zu einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt bereits vorliegt, muss dann eine Erweiterung der freiberuflichen Tätigkeit, die also der bereits angemeldeten ähnlich ist, separat angemeldet werden?

Antwort

Wenn sämtliche Tätigkeiten als steuerlich freiberuflich anzusehen sind, genügt eine einfache Mitteilung an Ihr Finanzamt. Sie haben dann Ihrer Pflicht genügt und können die Reaktion der Finanzverwaltung abwarten.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2015

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