Energieberatung: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Ich bin Sanitär- und Heizungsbaumeister und Gebäude-Energieberater. Ich möchte eine selbständige Nebentätigkeit zu meiner Anstellung anmelden. Es geht um die energetische Sanierungsberatung für Immobilienkäufer, die nicht erfolgsabhängig abgerechnet wird. Es geht dabei um die Ermittlung der Sanierungsaufwendungen für die Kauffinanzierung. Kann ich hier freiberuflich tätig werden?
Antwort
Die Tätigkeit eines Energieberaters kann freiberuflich sein, sofern Sie nicht erfolgsabhängig vergütet wird und von einem Ingenieur durchgeführt wird. Da dies in Ihrem Fall voraussichtlich nicht zutrifft, ist Ihre Nebentätigkeit steuerlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Ich empfehle Ihnen jedoch Ihren individuellen Einzelfall mit Ihrem Steuerberater zu erörtern.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2017
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr