Diplom-Psychologin: MPU-Beratung freiberuflich?
Frage
Ich bin Diplom-Psychologin und werde zukünftig freiberuflich MPU-Vorbereitung anbieten. Hierbei unterstütze ich den Geschäftsführer einer Fahrschule, der diese Dienstleistung anbietet (meine Rechnungen stelle ich dann an ihn). Es geht um die Beratung von Klienten, denen eine MPU bevorsteht. Dies beinhaltet eine Aktenanalyse, Beratung zur MPU und vor allem eine Aufarbeitung der Lebensgeschichte. Ist es in meinem Fall notwendig ein Gewerbe anzumelden?
Antwort
MPU-Beratung ist ein Arbeitsfeld in der Verkehrspsychologie und damit dem Berufsbild der Psychologin zuzuordnen. Psychologinnen mit Hochschulabschluss sind nicht im Einkommensteuergesetz, sondern im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) als freier Beruf genannt. Daraus folgt, dass Sie freiberuflich auch im einkommensteuerlichen Sinne sind. Sie müssen diese Tätigkeit lediglich dem Finanzamt anzeigen.
Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Unternehmensberatung
Juli 2017
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