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Diplom-Betriebswirtin: beratende Tätigkeit anmelden?

Frage

Ich bin Diplom-Betriebswirtin (FH) und überlege, neben meiner Vollzeit-Festanstellung in einem Unternehmen nebenberuflich eine selbständige beratende Tätigkeit im Bereich Marketing und Strategie zu beginnen. Ich habe noch keine konkreten Aufträge, möchte aber trotzdem schon vorbereitet und startklar sein, bevor ich auf potentielle Kunden zugehe. Kann ich eine selbständige (freiberufliche) nebenberufliche Beratertätigkeit beim Finanzamt auch jetzt schon anmelden, auch wenn ich vielleicht monatelang oder sogar nie Einnahmen daraus erziele? Wenn ich dies nicht als Kleinunternehmer anmelde, müsste ich dann Steuern vorauszahlen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ich finde es toll, dass es diese Seite und das Forum gibt!

Antwort

Sie sollten eine freiberufliche (= selbstständige im Steuerdeutsch) Tätigkeit anzeigen. Grundsätzlich sind Sie dazu in einem zeitlichen Rahmen von vier Wochen nach Aufnahme der Selbstständigkeit verpflichtet. Für das Finanzamt ist erheblich, dass Sie Ihre Einkünfte erklären. Wenn zunächst nur sporadische Einnahmen erzielt werden, so sind Sie mit einer Anmeldung auf der sicheren Seite. Empfehlen kann Ihnen auch die Inanspruchnahme der „Kleinunternehmerregelung“. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Sehen Sie zur Praxis die folgende Information von Herrn Steuerberater Ludger van Holt im Expertenforum. Nähere Auskünfte zur Kleinunternehmerregelung finden Sie ebenfalls im BMWi-Existenzgründungsportal.

Einkommensteuerlich sind Sie „beratende Betriebswirtin“. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich auf einen oder mehrere Schwerpunkte der Betriebswirtschaftslehre spezialisiert haben. Voraussetzung sind Kenntnisse der gesamten Bandbreite der BWL. Ihr Studienabschluss ist Nachweis für diese Anforderung an Ihre Qualifikation.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Oktober 2018

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