Coach/Mentorin: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Ich plane, mich im kommenden Monat als Coach/Mentorin selbständig zu machen und möchte mich gerne vom Finanzamt als Freiberufler einstufen lassen. Ich bin geprüfte Betriebswirtin IHK und Master of Arts in Wirtschafts- und Organisationspsychologie. Die angestrebte selbständige Tätigkeit ist in erster Linie auf Beratung von Angestellten auf höherer Managementebene ausgelegt, die eine strategische Verbesserung ihres Zeitmanagements, Beratung zu Auszeiten und Training zur Burnout-Prävention benötigen. Ich erbitte eine Einschätzung, ob diese Selbständigkeit vom Finanzamt als freier Beruf anerkannt wird.
Antwort
Coaching und Mentoring zum Zeitmanagement, Beratung zu Auszeiten und Training zur Burnout-Prävention können dem Berufsbild der Psychologin zugeordnet werden. Psychologinnen mit Hochschulabschluss sind nicht im Einkommensteuergesetz, sondern im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) als freier Beruf genannt. Ihr Master of Arts in Wirtschafts- und Organisationspsychologie ist selbstverständlich dem Diplom gleichzustellen. Es ist außerdem unerheblich, ob Sie Ihre Dienstleistungen für Gruppen in Form von Seminaren oder ähnlichen Formaten anbieten oder mittels Betreuung und fachlicher Begleitung von einzelnen Personen.
Daraus folgt, dass Sie freiberuflich auch im einkommensteuerlichen Sinne sind. Sie müssen diese Tätigkeit lediglich dem Finanzamt anzeigen.
Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Unternehmensberatung
August 2017
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