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Betriebswirt nach HwO: Beratender Betriebswirt?

Frage

Ich plane als Betriebswirt nach HwO mich als Beratender Betriebswirt überwiegend für Handwerksbetriebe selbständig zu machen. Auf was muss ich dabei achten? Wie ist die rechtliche Lage? Fällt es unter den Freiberufler oder Gewerbetreibenden?

Antwort

Für den Zugang zu den freien Berufen müssen Sie nach Qualifikation und Tätigkeit den Anforderungen genügen, die insbesondere in der einschlägigen Rechtsprechung an den Katalogberuf des beratenden Volks- und Betriebswirts gestellt werden. Dieser Beruf ist im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 18 Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich genannt.

Die Rechtsprechung stellt hierzu fest: „Mit der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts ist kein festes Berufsbild verknüpft. Die Rechtsprechung hat als beratenden Betriebswirt denjenigen angesehen, der eine bestimmte Berufsausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft erworben hat. Außer der Ausbildung an einer Universität oder technischen Hochschule mit Diplomabschluß kann diese Ausbildung auch an einer Fachhochschule mit dem Abschluß als graduierter Betriebswirt oder an einer Fachakademie mit dem Abschluß als staatlich geprüfter Betriebswirt erreicht werden. Beratender Volks- und Betriebswirt wird deshalb nur derjenige, der entweder über eine abgeschlossene Ausbildung als Betriebswirt verfügt oder der sich in Form eines vergleichbaren Selbststudiums, verbunden mit praktischer Erfahrung, Kenntnisse in allen hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre angeeignet hat, die denen vergleichbar sind, die in einem der genannten Ausbildungsgänge üblicherweise erworben werden. Er muß die fachliche Breite seines Wissens bei seiner praktischen Tätigkeit einsetzen können und auch einsetzen (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 1988 - V R 73/83 BStB1 II 1989, 212; und vom 28. Juni 1989 - I R 114/85 BStB1 II 1989, 956).“

Als Betriebswirt nach HwO verfügen Sie zunächst nicht über einen staatlich anerkannten Abschluss als Betriebswirt. Dies kann vor allem auch damit begründet werden, dass der staatlich geprüfte Betriebswirt eine höhere kaufmännische Qualifikation darstellt, die über den zweijährigen Besuch in Vollzeit an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach mindestens 2.400 Stunden Lehrumfang über eine staatliche Prüfung erworben wird. Der Betriebswirt nach HwO wird über 630 Unterrichtseinheiten erworben, teilweise mit Selbstlernphasen und mit berufsbegleitenden Kursen. Da der Zugang zum Betriebswirt HwO jedoch eine Meisterprüfung oder einen anderen Fortbildungsabschluss mit vergleichbaren Qualifikationen erfordert, sollte im Gesamtbild eine Vergleichbarkeit zumindest mit dem staatlich geprüften Betriebswirt gegeben sein. Wichtig ist dabei, dass Sie als Führungskraft im Handwerk über ein breites betriebswirtschaftliches Wissen verfügen müssen. Gerade dies wird auch vom beratenden Betriebswirt nach Einkommensteuerrecht gefordert.

Es bleibt Ihnen die Möglichkeit, über ein Gespräch mit dem Finanzamt die Anerkennung als Beratender Betriebswirt zu suchen. Nach meiner Kenntnis und Erfahrung sollten Sie diese Einstufung erfahren!

Beachten Sie bitte: Akzeptiert das Finanzamt Ihre Dienstleistung als freiberuflich („selbstständig“ im Steuerdeutsch), ist damit keine förmliche Anerkennung verbunden. Eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberufler im steuerlichen Sinne gibt nur die „verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes, die mit hohen Anforderungen und auch mit Kosten verbunden ist.

Detaillierte Informationen zum Beratenden Betriebswirt bietet das BMWi in der PRAXISHILFE: Beratender Betriebswirt als freier Beruf (PDF, 53  KB).

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Januar 2019

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