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Beratung zu Plasmatechnik und optischer Messtechnik: freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich würde mich gerne freiberuflich als Berater in den Bereichen Plasmatechnik und optische Messtechnik auf dem Gebiet der Halbleiterprozessierung selbständig machen. Die Beratung umfasst die Themen Entwicklung, Produkt- und Prozessoptimierung sowie Strategie, Marketing und Vertrieb. Ich bin ausgebildeter Physiker (Dipl. Phys. mit Promotion) mit 20 Jahren Berufserfahrung auf den genannten Gebieten. Ist das soweit ingenieurähnlich, um damit freiberuflich eingestuft zu werden und wie melde ich die Tätigkeit beim Finanzamt am besten an?

Antwort

Ihre Anfrage kann eindeutig beantwortet werden: Sie sind dem "Katalogberuf" (= im Einkommensteuergesetz genannter Beruf) des Ingenieurs ähnlich tätig und damit freiberuflich. Sollte der Schwerpunkt Ihrer Dienstleistungen in beratenden Funktionen liegen, so ist auch dies mit dem Berufsbild des Ingenieurs vergleichbar. Einem denkbaren Einwand, betriebswirtschaftliche Inhalte seien nicht dem Berufsbild des Ingenieurs zuzuordnen, könnten Sie mit dem Bezug auf den Beruf des Vertriebsingenieurs begegnen, der ebenfalls zu den Freien Berufen zählt.

Inwieweit bei Ihnen auch eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes als zweiter Zugang zum Freien Beruf vorliegt, muss nicht näher geprüft werden.

Hinweise zur Anmeldung in Berlin finden Sie unter
https://service.berlin.de/dienstleistung/325409/
Als Beruf bzw. Tätigkeitsbezeichnung sollten Sie angeben "Physiker, ingenieurähnlich".

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

Tipps der Redaktion:

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