Antwort
Ich gehe davon aus Sie meinen die Aufstiegsfortbildung zum „Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ und nicht zum „Fachwirt: Sozial- und Gesundheitswesen IHK“.
Sie üben einen Tätigkeitsberuf aus, wenn Sie die klassischen Aufgaben eines Fachwirtes für Gesundheits-und Sozialwesen (IHK) erfüllen und eigenständig mit betriebswirtschaftlichem Fokus tätig werden:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
- Führen und Entwickeln von Personal,
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die folgende Publikation wird Ihnen auf Seite 4 helfen die Definition des Freien Berufes auf Ihren konkreten Fall anzuwenden und Ihre Selbstständigkeit darauf passend auszurichten: www.ifb.uni-erlangen.de
Für diesen Fall benötigen Sie dann keinen Gewerbeschein.
Grundsätzlich spricht von Gesetzeswegen ebenfalls nichts gegen eine selbstständige Tätigkeit in diesem Bereich.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2017
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