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Beratende Tätigkeit: freiberufliche Tätigkeit? Rechnungsstellung?

Frage

Ich habe Fragen zur Einstufung meiner Nebentätigkeiten. Neben meinem Hauptberuf als wissenschaftliche Mitarbeiterin arbeite ich u.a. als freie Referentin im Bereich Gesundheitsförderung und -management. Aktuell wurde ich von zwei Auftraggebern angeworben für sie zu arbeiten. Der öffentliche Träger beauftragt mich als externen Berater zum Aufbau eines Gesundheitsnetzwerks, das andere Unternehmen ist an der Konzeption von Seminaren zu "Gesundem Führen" interessiert. Muss ich für diese Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden oder genügt es, wenn ich meine Einnahmen als freiberufliche Tätigkeit in der Steuererklärung aufführe? Wie stelle ich am besten die Rechnung für den öffentlichen Träger? Führe ich alle Arbeitsausführungen separat auf?

Antwort

Fragen des Gewerberechts sind Rechtsanwälten vorbehalten - m.E. erzielen Sie aber mit den beschriebenen Tätigkeiten und Ihrer akademischen Ausbildung freiberufliche Einkünfte. Für selbständige Tätigkeiten muss regelmäßig kein Gewerbe anmeldet werden.

Rechnungsinhalt muss u.a. der Leistungszeitpunkt oder -zeitraum sowie Umfang und Art der sonstigen Leistung sein. Wenn Sie eine Stundenvereinbarung haben, reicht der Verweis auf den beigefügten Stundennachweis. Erhalten Sie für die Projektabschnitte oder das gesamte Projekt eine „Pauschale“, können Sie sich auf das Angebot beziehen, in dem das Projekt beschrieben ist. Liegt dem Auftrag keine dezidierte Leistungsbeschreibung vor, so sollte diese in der Rechnung aber so beschrieben sein, dass der Leistungsinhalt erkennbar ist. „Die Bezeichnung der Leistung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist“ (UStAE A 14.5 (15)).

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2018

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