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Dekoartikel aus Indien importieren: erste Schritte?

Frage

Ich plane ein Handelsunternehmen zu gründen. Dabei werde ich orientalische Dekoartikel (Spiegel) aus Indien importieren. Diese werde ich sowohl online als auch im Laden verkaufen. Mein Gewerbe habe ich bereits angemeldet. Nun möchte wissen, welche Rechtsform am besten passen würde und welche wichtigen Schritte noch fehlen?

Antwort

Ihre Gewerbeanmeldung wurde auch der Industrie- und Handelskammer gemeldet. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, die gesetzlich geregelt ist.

Als Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (und/oder einer Handwerkkammer) müssen Sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen. Die Höhe dieses Beitrages wird von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) festgelegt. Für Existenzgründer gibt es häufig Sonderregelungen.

Auch wenn das Gewerbeamt die IHK über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, so empfehle ich Ihnen, dass Sie mit Ihrer Gewerbeanmeldung auch direkt das Gespräch mit der jeweiligen Kammer zu suchen und sich über fällige Gebühren und Mitgliedsbeiträge informieren.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Auch hier empfiehlt es sich, direkt das Gespräch zu suchen und nicht darauf zu warten, bis Sie angeschrieben werden.

Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie zum Beispiel nach den zu erwarteten Einkünften befragt werden. Das ist für das Finanzamt vor allem wichtig, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich ist.

Für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer gilt, dass sie im ersten Jahr hochgerechnet nicht über 22.000 Euro Umsatz kommen dürfen. „Hochgerechnet“ bedeutet, dass das Finanzamt Ihren getätigten Jahresumsatz, wenn Sie Ihr Geschäft unterjährig gründen, auf zwölf Monate hochrechnet. Zum Beispiel sind Sie in einem Jahr nur sechs Monate unternehmerisch aktiv und erwirtschaften in diesem halben Jahr einen Umsatz von Euro 10.000, so geht das Finanzamt von einem Jahresumsatz von Euro 20.000 aus.

Wählen Sie die Kleinunternehmer-Regelung müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Da sich die Kleinunternehmer-Regelung nicht für jeden lohnt, empfehle ich Ihnen sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Ihre Angaben sind ebenfalls wichtig für die Festsetzung einer möglichen Einkommensteuer- und gegebenenfalls einer Gewerbesteuervorauszahlung. Ob und welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen, sollten Sie direkt mit Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt besprechen. Auf jeden Fall müssen Sie Vorauszahlungen, die Sie ggf. leisten müssen, in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Versteuern müssen Sie Ihre gesamten Jahreseinkünfte. Die Höhe Ihrer Einkommensteuer ermittelt das Finanzamt aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung, in der Sie alle Ihre Einkünfte angeben müssen.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie unterstützen Ihre Mitgliedsunternehmen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie kümmern sich um Verletzte und Erkrankte und sorgen für eine bestmögliche Wiedereingliederung. Unter Umständen müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Mitarbeiter, auch Aushilfskräfte, beschäftigen oder zukünftig beschäftigen werden.

Ein Patentrezept zur Ermittlung der maßgeschneiderten Rechtsform gibt es nicht. Bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sind betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insbesondere auch haftungsrechtliche Kriterien zu berücksichtigen.

Zwei wesentliche Fragen sind, können Sie das nötige Kapital allein aufbringen und ist Ihr Vorhaben risikoreich, so dass Sie Ihre persönliche Haftung einschränken sollten. Eine seriöse Empfehlung, der für Sie richtigen Rechtsform, erfordert zusätzliche Informationen. Darum empfehle ich Ihnen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen oder eines der, größtenteils kostenfreien, zahlreichen Beratungsangebote für Existenzgründer in Deutschland in Anspruch nehmen.

Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH), Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Dezember 2020

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