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Catering für Verein anbieten: erste Schritte?

Frage

Ich möchte gerne im nächsten Jahr ein Catering-Service gründen. Diese Gründung steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Heimatverein, in dessen Nebengebäude ich auch zur Miete wohne und die Hoftiere bzw. den Bauerngarten versorge. Ich möchte gerne für den Heimatverein Veranstaltungen organisieren, wie z.B. Kunstausstellungen, Liederabende, Bastelnachmittage - dabei biete ich Getränke und Kuchen an, vielleicht auch warme Gerichte je nach Thema und Tageszeit. Nun aber zur eigentlichen Frage: Wie sieht die Rechtslage da aus? Wie müsste sich die Geschäftsbeziehung zwischen einem Gemeinnützigen Verein und mir gestalten? Welche Auflagen müssen berücksichtigt werden? Wovon profitieren beide Seiten?

Antwort

Wenn Sie Essen und Getränke servieren, müssen Sie zahlreiche Vorschriften und Bestimmungen des Gaststättengewerbes beachten und erfüllen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband). Mit dem nachfolgenden Link können Sie den zuständigen Landesverband ermitteln.
www.dehoga-bundesverband.de
(www)Bitte klären Sie außerdem mit dem DEHOGA, ob Ihre geplante Gründung eventuell als "Scheinselbständigkeit" betrachtet wird.

Gemeinsam mit dem DEHOGA können Sie auch klären, wie ein Pachtvertrag, also die Geschäftsbeziehung, zwischen Ihnen und dem Verein gestaltet werden kann. Wovon beide Seiten profitieren, kann leider aus der Distanz nicht beantwortet werden, da die Gegebenheiten zu wenig bekannt sind. Hier könnte ein gemeinsames Brainstorming mit engagierten Vereinsmitgliedern nützlich sein.

Quelle:
Tamara Braeuer
Braeuer & Partner Unternehmensberatung
Karlsruhe
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
November 2014

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