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Umsatzsteuerbefreit: Rentabilitätsplanung mit Netto- oder Bruttobeträgen?

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Frage

Wird der Rentabilitätsplan bei einem Unternehmen, das USt-befreit ist, in Netto oder Brutto gerechnet?

Antwort

Da Sie umsatzsteuerbefreit sind, rechnen Sie bei Ihrer Rentabilitätsplanung mit den tatsächlichen Ist-Werten der Rechnungsein- und -ausgänge. Dies sind die Bruttowerte für Eingangsrechnungen und der einfache, ohne Umsatzsteuer ausgewiesene Betrag der Ausgangsrechnungen.

Quelle:
Christian Wewezow
Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.
November 2013

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