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Tätowierer: Businessplan notwendig?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie erstelle ich einen Businessplan als Tätowierer? Brauche ich einen Businessplan als Tätowierer oder reicht die Gewerbeanmeldung aus?

Antwort

Um eine selbständige Tätigkeit ausüben zu dürfen, ist es notwendig diese zum Beispiel beim Gewerbeamt anzumelden. Für die Ausübung und Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie keinen Businessplan. Suchen Sie aber beispielsweise nach finanziellen Fördermöglichkeiten, ist es grundsätzlich notwendig, einen Businessplan zu erstellen.

Der Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll. Im Businessplan legt man fest, was man vorhat und was zu tun ist, damit dieses Vorhaben gelingt. Er ist auch eine entscheidende Unterlage für das Gespräch mit Banken, Anlegern und Investoren, um einen Kredit zu beantragen und/oder Kapitalbeteiligungen einzuwerben. Sie finden hier Hilfestellung und Informationen zum Businessplan.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesverband Tattoo e.V.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

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