Antwort
Grundsätzlich entscheidet die Wahl der Rechtsform auf welchem Weg Sie „bezahlt“ werden.
Im Falle einer „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder GmbH erhalten Sie ein Geschäftsführergehalt. Alle sonstigen Gewinnentnahmen sind als Kapitalerträge aus der Gesellschaft zu betrachten (i.d.R. mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zu versteuern; Ausnahme: Optierung zum Teileinkünfteverfahren). In diesem Fall können Sie Ihr Gehalt nicht nach Belieben einfach monatlich anpassen, sondern müssen dies mit Ihrem Steuerberater klären.
Im Falle einer Einzelunternehmung können Sie Gewinne (zzgl. eventueller Abschreibungen) als Liquidität entnehmen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass Sie für sämtliche Vorsorgeleistungen, Einkommensteuern, Darlehenstilgungen etc. Rücklagen bilden bzw. diese gleich abführen müssen.
Des Weiteren gibt es noch einige Vor- und Nachteile:
- Finanzmittel: Im Falle einer GmbH müssen Sie eine Mindeststammeinlage von 12.500 Euro leisten (50% des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro). Zudem entstehen Kosten für Notar und Steuerberater. Im Falle einer UG oder umgangssprachlich Mini-GmbH ist bei Gründung nur ein Mindeststammkapital von 1 Euro einzulegen. Mindestens 25% des Jahresüberschusses müssen jedoch im Unternehmen verbleiben, bis Sie das Mindeststammkapital von 25.000 Euro für die GmbH erreicht haben. Bei einer Einzelunternehmung benötigen Sie keine Mittel für die Einlage.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Da Sie im Falle der GmbH/UG nur mit der Einlage haften (zumindest theoretisch) gibt es hier strengere Richtlinien hinsichtlich Buchhaltung, Insolvenz, Finanzierung etc. Das bedeutet, dass hier erhöhte Kosten anfallen und dass Sie ggf. von der Bank als kleine GmbH keine Finanzierung bekommen (die will jemanden in der Haftung). Gleiches gilt für Geschäftspartner, die vor allem gegenüber einer UG skeptisch sein können.
- Flexibilität: Im Zuge der strengeren rechtlichen Rahmenbedingung haben Sie auch weniger Flexibilität hinsichtlich Variation der Entnahmen, Kontoüberziehung etc.
Zusammengefasst würde ich an Ihrer Stelle (außer Sie beginnen ein Geschäft, das dringend eine Haftungsbeschränkung erfordert) zunächst ein Einzelunternehmen gründen und den Gewinn entnehmen (ACHTUNG STEUERRÜCKLAGEN!). Dies ist in vielerlei Hinsicht unkomplizierter und auch kostengünstiger. Der letztendliche Gewinn, der Ihnen zufließt, bleibt in beiden Fällen vergleichbar. Hier sind andere Kenngrößen Ihres Planes viel wichtiger. Allem voran steht und fällt der Erfolg eines Handelsunternehmens mit dem Verhältnis von Rohertrag (=Umsatz-Wareneinkauf) zu den Betriebsausgaben. Kalkulieren Sie detailliert durch, ob Sie bei bestehenden Einkaufskondition alle Kosten decken können (variabel+fix). Berechnen Sie zudem, welchen Umsatz Sie machen müssen, damit Ihnen und Ihrer Familie genügend Gewinn aus dem Unternehmen zufließt, um Ihre Lebenshaltung zu decken. Klären Sie basierend darauf wie viele Produkte Sie täglich verkaufen müssen. Überlegen Sie, wie viele Kunden dafür z.B. auf Ihre Website kommen müssen (die Konversionsrate ist bei Webshops ca. 2%, d.h. für zwei Verkäufe müssen 100 Kunden auf Ihre Seite kommen). Woher kommen diese Kunden? Klären Sie welches Werbebudget Sie aufwenden müssen, um die notwendige Kundenzahl zu generieren.
Ich würde Ihnen empfehlen, die Beratungsangebote der örtlichen IHK zu nutzen und in jedem Fall die Details Ihrer Gründung mit einem Steuerberater zu besprechen. Dieser kann Ihnen bestimmt einen Branchenvergleich zur Verfügung stellen, aus dem Sie das branchenübliche Verhältnis einzelner Kostenpositionen zum Umsatz entnehmen können. Dadurch bekommen Sie eine gute Berechnungsgrundlage.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Dezember 2016
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