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Onlineshop: Ware zum Einkaufspreis anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte demnächst ein Onlineshop eröffnen für private und gewerbliche Kunden. Darf ich eine Ware zum Einkaufspreis anbieten?

Antwort

Grundsätzlich können Sie Ihre Verkaufspreise frei bestimmen - außer Ihre Lieferanten geben Ihnen verbindliche Preisempfehlungen vor.

Sie sollten aber bedenken, dass der Verkauf zu Einkaufspreisen nur für einen begrenzten Zeitraum (z.B. aus Werbegründen wie Eröffnung, Aktionswochen o.ä.) sinnvoll ist. Wenn Sie generell keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, kann Ihnen, unabhängig von den Lieferanten, das Finanzamt Probleme bereiten und Ihnen „Liebhaberei“ unterstellen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2018

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