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Import/Export: Vermittlungsprovisionen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Gibt es irgendwelche Regelungen für den Erstellung und Höhe von Vermittlungsprovisionen im Bereich Import/Export? Ich möchte mit meiner Tätigkeit interessierte Unternehmen mit Exporteuren und Importeuren zusammen bringen. Gibt es dazu Vertragsvorlagen? Wie lautet die Bezeichnung dieser Tätigkeit (z.B. für die Gewerbeanmeldung)?

Antwort

Provisionen können frei ausgehandelt werden, eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Für Vertragsvorlagen fragen Sie bitte Ihre IHK, falls man Ihnen dort nicht weiterhelfen kann, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Vereinbaren Sie mit dem Anwalt hierzu ein Pauschalhonorar. Der Gewerbeschein wird eine Kurzbeschreibung Ihrer Tätigkeit beinhalten.

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
November 2016

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