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GmbH-Einlagen in Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplanung aufführen?

Frage

Bei Gründung einer GmbH wird ein Teil der Stammeinlage in bar und ein Teil in Sacheinlagen erbracht. Wie fließen diese beiden Einlagen in die Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplanung ein?

Antwort

Der Kapitalbedarfsplan führt auf, wie viel Kapital für Investitionen inkl. des ersten Waren-/Materiallagers und wie viel Kapital für Betriebsmittel (z.B. Gehälter, Mieten, Werbung, Reisekosten, Zinsen usw.) benötigt werden.

Die Finanzierungsplanung zeigt auf, woher die Mittel stammen. Mögliche Finanzierungsquellen sind Kredite, Zuschüsse und Eigenkapital in Form von Barschaften oder Sacheinlagen. Die Rechtsform spielt bei diesen Planungen übrigens keine Rolle. Hier ein Beispiel:

Investitionsplanung
Wirtschaftsgut
Pkw: netto 18.000 €, Abschreibung 3.000 €
PC, Drucker: netto 900 €; Abschreibung 300 €
Mobiliar: netto 6.100 €; Abschreibung 508 €
Summen: 25.000 €; Abschreibung: 3.808 €

Kapitalbedarfsplanung
Investitionen 25.000 €
Betriebsmittel 10.000 €
Summe 35.000 €

Finanzierungsplanung
Eigenkapital bar 5.000 €
Sacheinlage Pkw 18.000 €
Gründungszuschuss 6.000 €
Darlehen 6.000 €
Summe 35.000 €


Beachten Sie bitte, dass Sie im Investitionsplan alle Wirtschaftsgüter einstellen, die das Unternehmen benötigt - auch solche, die Sie als Sacheinlage mitbringen. Beachten Sie bitte weiterhin, dass die Summen im Kapitalbedarfsplan und im Finanzierungsplan natürlich gleich sein müssen.

Ansonsten empfehle ich Ihnen, dass Sie sich vor GmbH-Gründung von einem versierten Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und von einem Steuerberater beraten lassen, ob diese Rechtsform überhaupt Sinn macht. Der Haftungsschutz wird von Gründern meistens überschätzt und steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile (z.B. mögliche Rentenversicherungspflicht für den Geschäftsführer) werden nicht gesehen. Eine kostenlose Erstberatung hierzu gibt es übrigens bei Ihrer IHK.

Quelle:
Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Januar 2015

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