Getränk herstellen: kleine Stückzahl bei niedrigen Kosten?
Frage
Wir sind ein Start-up, das ein innovatives Getränk herstellen und vertreiben möchte. Bei unserer Recherche haben wir Auflagen gesehen, die wahrscheinlich für uns am Anfang nicht zu stemmen sind. Haben Sie vielleicht Erfahrungswerte wie kleine Unternehmen eine kleinere Stückzahl mit Konzept zu einem nicht so großen Preis erstellen können?
Antwort
Im Satz „kleine Stückzahl bei nicht so großem Preis“ liegt genau das Problem. Da Sie weder über bestehende Produktionsanlagen (mit denen man experimentieren kann) noch über einen großen Absatzmarkt verfügen (zumindest aktuell) wird das eine Herausforderung. Vor allem, da Sie mit SEHR finanzkräftigen Konzernen konkurrieren, die problemlos den Markt mit einem Testgetränk „fluten“ können, ohne dass hier sofort eine Wirtschaftlichkeit gegeben sein muss. Da ich selbst einmal bei der Planung eines Getränke-StartUps involviert war, kann ich Ihnen folgende Optionen nennen:
- Lohnabfüllungen: Kontaktaufnahme zu sämtlichen Lohnabfüllungen und Einholen von Angeboten für Testchargen und Kleinserien.
- Kooperationen: Suchen Sie sich die Nischenunternehmen raus, die ein vergleichbares Getränk herstellen/produzieren. Beispielsweise kleine Brauereien, regionale Limonadenhersteller etc.. Sprechen Sie mit diesen Leuten, ob es hier Möglichkeiten zur Zusammenarbeit geben könnte. Dabei können Sie ggf. auch gleich bestehende Vertriebsstrukturen mit nutzen. Rezepturen etc. können geschützt werden.
- Venture Capital: Sollte Ihre Getränkeidee wirklich innovativ und einzigartig sein können Sie ggf. auch das Interesse von VC Kapitalgebern wecken. Mit einem neuen Energy-Drink oder noch einer Biersorte wird das allerdings eher schwierig werden. Um hier eine „ordentliche“ Marktdurchdringung zu erreichen, ist sehr viel Marketing und Kapital notwendig.
Soweit ich das richtig einschätzen kann, ist in Ihrer aktuellen Situation eher Variante 1 und 2 plausibel. Sobald Sie den Erfolg Ihres Produktes bewiesen haben und expandieren wollen, kommt Variante 3 ins Spiel.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Dezember 2017
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