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Geräte für Fitnessstudio: Investitionen?

Frage

Ich bin gerade dabei einen Businessplan für ein Fitnessstudio zu erstellen. Jetzt bin ich bei dem Punkt, wie viel Kapital ich benötige. Für die Geräte benötige ich 150.000 Euro. Muss ich diese als Investitionskosten angeben oder nur die monatlichen Finanzierungskosten von 1.500 Euro?

Antwort

Gut, dass Sie diese Frage stellen, denn ich würde Ihnen dringend empfehlen, sich nochmal vertieft mit der Materie Finanzplanung zu beschäftigen.

Die Antwort lautet: Sowohl als auch!

Zum einen möchte die Bank (bzw. Ihr Kapitalgeber) wissen, welcher Betrag insgesamt finanziert werden muss (Kapitalbedarf/ Investitionskosten). Berücksichtigen Sie hierbei, dass diese Zahl sitzen muss. Eine Nachfinanzierung, z.B., weil Sie 15.000 Euro für die Beleuchtung vergessen haben, wird schwierig. Lassen Sie sich von jedem Gewerk/ Lieferanten einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen und reichen Sie diese bei der Bank mit ein.

Sollte die Bank aufgrund der von Ihnen bereitgestellten (oder nicht bereitgestellten) Sicherheiten nur bis zu einer bestimmten Summe finanzieren, können Sie auch ein Geräteleasing in Betracht ziehen.

Zum anderen möchte die Bank eine umfassende Finanzplanung sehen. Dabei müssen Sie auch den Kapitaldienst berücksichtigen.

Wichtig ist, dass die Zinsen als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden können, der Tilgungsanteil jedoch von Ihrer Nettoliquidität nach Steuern abgezogen werden muss. Überschlägig sollte die Berechnung so aussehen (bei Einzelunternehmen, GmbH sieht anders aus):

Geplanter Umsatz
./. geplante Kosten inkl. Finanzierungskosten (Zinsen) und Abschreibungen
./. Betriebliche Steuern
= Jahresüberschuss

 Jahresüberschuss
./. Einkommensteuer auf Jahresüberschuss
+ Abschreibungen
./. Tilgungsleistungen
= Privat verfügbare Liquidität

Falls Sie hierzu offene Fragen haben, können Sie sich beispielsweise bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.

Gerne würde ich mir noch einen persönlichen Hinweis erlauben: Grundsätzlich kann man nie mit 100% Sicherheit voraussehen, welches Geschäft funktionieren wird und welches nicht. Allerdings können das Marktumfeld und der Wettbewerb beurteilt werden. Sie müssen berücksichtigen, dass Sie ggf. auf dem Peak der Selbstoptimierungs- und Fitnesswelle in ein Geschäftsmodell mit maximaler Konkurrenz, auch von großen Ketten, investieren. Meiner (oberflächlichen) Einschätzung nach, ist der Fitnessmarkt mehr als gesättigt und es stellt sich die Frage, wie lange der aktuelle Trend noch vorhält bzw. wie lange die Menschen noch Lust haben auf die Angebote der diversen Anbieter. Das Geschäftsmodell „Fitnessstudio“ würde ich nur weiterverfolgen, wenn Sie keinen Wettbewerbsdruck haben bzw. sich maßgeblich (!) von der Konkurrenz abheben.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Januar 2018

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