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Bearbeitete Fotos verkaufen: Preiskalkulation?

Frage

Beim Finanzamt bin ich als freiberuflich in den Bereichen freie Journalistin und Naturfotografie gemeldet. Dass ich meine Werke der Fotografie verkaufen darf, weiß ich. Nun möchte ich diese Fotos auch verändern, z.B. als Karte mit Text, laminierte Fotos als Untersetzer verkaufen oder andere Formen der Nutzungserweiterung. Anzumerken sei, dass ich meine Werke an einem minimalen stationären Stand vermarkten will. Was muss ich als kreativ arbeitender Mensch bei der Preiskalkulation meiner eigenen Werke zwingend beachten?

Antwort

Für eine abschließende und möglichst genaue Preiskalkulation sind zunächst alle anfallenden Kosten zu ermitteln.
Wie z.B.: Wie hoch sind die Materialkosten? Was kostet die Fotobearbeitung? Was geben Sie für Marketing und Vertrieb an? Was gibt es ansonsten noch an Kosten (z.B. bzgl. den Arbeits- bzw. Bearbeitungsschritten)? etc.
All diese Positionen müssen letztlich auf das einzelne Produkt heruntergebrochen werden, um einen Selbstkostenpreis (i.S. eines Einzelpreises als Einstands-/Basispreis) zu ermitteln. Am einfachsten gelingt die Übersicht in einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel. Beispiele hierzu finden Sie im Internet.

Am wichtigsten bei Ihrer Kalkulation ist die Bewertung Ihrer Arbeitszeit. Schätzen Sie die Dauer der Bearbeitungszeit für jedes einzelne Produkt und bewerten Sie diese mit Ihrem üblichen Stundensatz (der schon einem Gewinnaufschlag beinhalten sollte).
Es folgt die Ermittlung der Einzel- und Gemeinkosten.
Einzelkosten: Sie können einem Produkt direkt zugeordnet werden, also z.B. das Fotopapier oder zu bedruckende Gegenstände.
Gemeinkosten: Sie können nicht ohne weiteres einem einzelnen Produkt zugerechnet werden und müssen anteilig auf die Produkte verteilt werden. Schauen Sie dazu am besten in ihre Buchhaltungsunterlagen. Dort finden Sie alle für Ihre bisherige Tätigkeit entstehenden Kosten, die in die Preiskalkulation einfließen müssen. Für die Vermarktung der zusätzlichen Produkte sind Plankosten für Marketing und Vertrieb einzusetzen. (und etwaiger Zusatzkosten)

Grundsätzlich gilt, dass Preiserhöhungen beim Kunden immer erklärungsbedürftig und damit nicht einfach durchzusetzen sind. Daher sollten Sie möglichst mit einem eher höheren Preis einsteigen.

Ein wichtiger Punkt ist die Preisbereitschaft Ihrer potentiellen Kunden - wenn Sie genau wissen, welche Käufergruppen Sie ansprechen möchten und wer bereit ist, Ihre Produkte zu erwerben, haben Sie auch eine Vorstellung von der Kaufwilligkeit der Kunden. So wird beispielsweise ein gutsituierter Mensch mit Kunstsinn einen höheren Preis akzeptieren als die Laufkundschaft an einem stationären Stand.
Beurteilen Sie die mögliche Nachfrage nicht zu optimistisch und gehen Sie erst einmal von niedrigen Verkaufsstückzahlen aus.

Vergleichen Sie auch die Angebotspreise im Markt. Mit wem können Sie sich vergleichen und was wird dort verlangt?
Wichtig bei Ihnen ist auch: Wie bekannt sind Sie und ihre Werke? Sind Sie schon eine „Marke“? Bekannte Künstler erzielen weitaus höhere Preis als eher unbekannte.

Zur Beachtung: Wenn Sie die Karten ins Serie drucken, ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Die Rechtsprechung hat die Größenordnung einer Serie nicht genau festgelegt. Für den Verkauf bzw. den Vertrieb von Karten gelten wiederum besondere Anforderungen, denn freiberuflich wäre diese Tätigkeit nur dann, wenn „der Eigenvertrieb sich auf eine dem Design (im betreffenden Urteilstext des Bundesfinanzhofes heißt es \'der schriftstellerischen Tätigkeit\') dienende Funktion beschränkt“ - Aktenzeichen VIII R 111/71. Weiter wird es gewerblich, wenn eine „zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung“ (in ihrem Fall der minimale stationäre Stand) zu einer „neuen Erwerbsgrundlage“ führt.
Damit sind die Grenzen zwischen Freiem Beruf und Gewerbe bei der Vermarktung fließend.

Wir empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten.

Abschließend noch ein Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberuflern bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig - wie fälschlich - von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) beim Finanzamt anmelden, so ist dies unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberufler im steuerlichen Sinne nur die so genannte „verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes gibt. Auch dieses Thema sollten Sie, falls noch nicht geschehen, mit Ihrem Steuerberater im Detail besprechen.

Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Existenzerweiterung.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Februar 2018

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