Brautmodengeschäft: Brancheninformationen?
Frage
Ich stehe noch ganz am Anfang und bin derzeit auf der Suche nach diversen Daten und Fakten zur Erstellung meines Konzeptes, des Businessplans bzw. der Kalkulation für ein Brautmodengeschäft. Leider finde ich kaum Informationen über die Branche. Insbesondere gibt es keine Informationen über EK-Preise, Margen oder ähnliches. Zudem wäre es auch wichtig zu wissen, ob beispielsweise Kleider auf Kommission gekauft werden können, da diese einen hohen Warenwert haben und dies für die Kalkulation nicht unerheblich ist. Die einzige Möglichkeit, die ich gerade sehe, an solche Informationen zu gelangen ist, ein Unternehmen einzutragen, damit ich die B2B-Messe für Brautmode besuchen kann, um dort mit Lieferanten in Kontakt zu kommen. Haben Sie eventuell noch weitere Tipps für mich, wo ich zusätzlich Informationen über die Branche finde?
Antwort
Einen ersten Anhaltspunkt für Ihre Kalkulationen können Ihnen die im Branchenbrief „Bekleidungsfachhandel“ der Volks- und Raiffeisenbanken genannten Zahlen nennen. Demnach beträgt der Wareneinsatz 50,6% des Umsatzes (https://vr-bankmodul.de/branchenbriefe/BB_Stand_2016-04-26/GK005.pdf). Gleiches gilt für Modeboutiquen (https://vr-bankmodul.de/branchenbriefe/BB_Stand_2016-04-26/GK006.pdf).
Allerdings sind diese Zahlen nur erste Anhaltswerte, die keine exakte Recherche der Einkaufspreise ersetzen. Sie werden also wahrscheinlich nicht darum herumkommen, zunächst ein Gewerbe anzumelden.
Beachten Sie dabei bitte:
- Sollten Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, schließen Sie mit dem Jobcenter bitte unbedingt vorher eine Eingliederungsvereinbarung ab, da Ihnen ansonsten mögliche Zuschüsse verloren gehen.
- Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, informieren Sie vorab die Arbeitsagentur, da Ihnen ansonsten Sanktionen drohen.
- Es ist möglich, dass Ihr Gewerbeamt Ihnen den Gewerbeschein nur erteilt, wenn Sie einen Mietvertrag für ein Ladenlokal vorweisen. Melden Sie in diesem Fall zunächst nur einen Onlinehandel an und lassen Sie den Gewerbeschein später ändern.
- Nach Gewerbeanmeldung müssen Sie dem Finanzamt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. In diesem Fall erhalten Sie allerdings auch nicht die in Ihren jetzt schon anfallenden Betriebsausgaben enthaltene Umsatzsteuer erstattet.
- Nach Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Falls es beim Ausfüllen Fragen gibt, kann Sie hierzu Ihr Finanzamt beraten.
- Sammeln Sie alle Belege, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen anfallen.
- Geben Sie sich nicht unbedingt mit den Einkaufspreisen, die Ihnen Lieferanten bieten, zufrieden, sondern handeln Sie. Im Einzelhandel liegt der Gewinn im Ein- und Verkauf. Je mehr Ware Sie über einen Händler beziehen, desto eher können Rabatte durchsetzen. Versuchen Sie, von Beginn an mit den Lieferanten Rabattoptionen zu vereinbaren, die greifen, wenn Sie bestimmte Einkaufsmargen/Jahr überschreiten.
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Oktober 2016
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