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Kapitalbedarfsplan: Kapitaldienst wie eintragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welcher Wert ist im Kapitalbedarfsplan beim Kapitaldienst unter Tilgung einzutragen? Die monatliche Tilgungsrate oder die gesamte Tilgungssumme (die im persönlichen Tilgungsplan ausgewiesen wird)?

Antwort

Das kommt auf die Betrachtung an:
Für die laufende Liquiditäts- bzw. Rentabilitätsprognose sollten die Monatswerte einfließen; in den gesamten Kapitalbedarf sollte dann die gesamte Tilgungssumme (= Höhe des Darlehens/der Fremdfinanzierung) einfließen.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
August 2014

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