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Zwei Geschäftsideen unter dem Dach einer Unternehmergesellschaft?

Frage

Meine in 2011 gegründete Unternehmergesellschaft (UG) hat den Unternehmensschwerpunkt Export, Handel, Personalvermittlung und Büroorganisation. Aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten möchte ich mich jetzt parallel als Lebensberaterin (Astrologie etc.) selbständig machen. Dies bedingt auch eine Gewerbeanmeldung und die Einnahme-/Überschussrechnung. Hätte ich eigentlich auch die Möglichkeit diese Lebensberatung im Nachhinein in meine UG einzubinden und wenn ja, muss ich das dem Handelsregister angeben, was wieder mit Notarkosten etc. verbunden ist? Für eine Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Zunächst erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass die genannten (doch recht umfangreichen!) Unternehmensschwerpunkte bereits jetzt auf eine doch etwas zu breite Streuung Ihrer Geschäftsfelder schließen lassen. Es erscheint der Eindruck eines "Bauchladens" und damit ist - aus unserer Erfahrung - die Gefahr sich zu "verzetteln" überdurchschnittlich hoch.

Daneben ist ein zu vielseitiges Angebot auch für die Endkunden mitunter etwas zu "verwirrend" und die echten Kernkompetenzen "verschwimmen" und gehen etwas unter - neben dem, dass es dann auch schwierig ist eine zielgerichtete Werbung zu machen. Besser ist es auch für Sie, Ihre "Energie" und Ihren Einsatz auf einen Kernschwerpunkt zu richten!

Insofern kann es sein, dass gerade diese Vielfalt auch zu Ihren wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat. Ehe Sie nunmehr noch zusätzlich eine weiteres Geschäftsfeld hinzufügen, sollten Sie die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder Ihrer bisherigen Firma genauestens untersuchen und hinterfragen.

Warum "hakt" es und wie können diese Schwierigkeiten beseitigt werden? Welche Sparte "läuft" am besten und sollte forciert werden? Worin sind Sie richtig gut und haben auch Freude damit? Was bringt nur Arbeit und weder Umsatz noch Ertrag?
Die Konzentration auf einen "Ertragsbringer" kann schon die Lösung Ihrer Probleme sein (vgl. dazu auch die Ausführungen zu Beginn!).

Sollte sich herausstellen, dass eine dauerhafte Zukunftsfähigkeit des Bestandsunternehmens nicht gegeben ist, sollten Sie eine ordentliche Auflösung/Liquidation der Firma in Erwägung ziehen.
Damit vermeiden Sie zum einen unnötige Kosten und zum anderen eine mögliche Insolvenz, welche u.a. zu einer negativen Schufa u.ä. führen kann.
Haben Sie sich auch die Frage gestellt, wie und wo Sie als Lebensberaterin Ihre Kunden akquirieren können und ob diese Tätigkeit dauerhaft Geld einbringt?

Wir empfehlen Ihnen insofern dringend, sich den Rat von einem fachkundigen Steuer-/Unternehmensberater, Rechtsanwalt und/oder Notar einzuholen - bevor es zu spät ist und Sie durch nicht vollständig durchdachte unternehmerische Entscheidungen Ihre Existenzgrundlage und zudem noch Ihre künftige Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzen.

Zu Ihrer Frage:
Bei Integration der neuen Geschäftstätigkeit in eine UG lässt sich eine notarielle Beurkundung nicht umgehen - wobei sich die Kosten hier im überschaubaren Rahmen halten.
Gemäß GmbH-Gesetz - worunter auch eine UG zählt, ist für die Erweiterung bzw. Änderung des Unternehmensgegenstandes eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Beschluss der Gesellschafter nötig.
Dieser Beschluss muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zur Abänderung des Gesellschaftsvertrages siehe auch nachfolgend der § 53, 54 GmbHG.
§ 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung.
(1) Die Abänderung des Gesellschaftsvertrages ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrages beizufügen; er muss mit der Bescheinigung eines Notars versehen sein, dass die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages mit dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages übereinstimmen.

Somit könnte es für Sie günstiger kommen, ein weiteres Gewerbe anzumelden, auch wenn Sie dafür - wie bereits korrekt genannt - eine eigene Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen müssen. Diese Arbeit dürfte aber im überschaubaren Rahmen bleiben.

Gleichzeitig hätte Sie den Vorteil, dass - wenn die UG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und ggf. sogar in Insolvenz geht - Sie dem neuen Gewerbe davon unabhängig weiter nachgehen können.
Des Weiteren unterliegen Sie mit dem neuen Gewerbe nicht den strengen gesetzlichen Auflagen des GmbH-Gesetzes.

Wie auch immer - auf jeden Fall raten wir Ihnen dringend davon ab eine weitere "Baustelle" zu eröffnen - also parallele und damit noch weitere Geschäftsfelder zu beginnen - solange Sie keine abschließende Regelung und Strategie für die bestehende UG mit den derzeitigen Geschäftsfeldern haben.

Überlegen Sie sich Ihre nächsten Schritte reiflich - wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Selbständigkeit.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
September 2013

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