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Wiedereinstieg ins Berufsleben: Serviceleistungen für Haushalt und Alltag?

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Frage

Ich habe vor vielen Jahren eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht, erst vor zwei Jahren eine Fernausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin Englisch beendet und arbeite an einer Fernausbildung zum Office Manager. Außerdem bin ich seit 18 Jahren Hausfrau und Mutter. Im Zusammenhang mit meiner Rückkehr ins Berufsleben habe ich überlegt, ob ich mich selbständig machen könnte.

Meine Idee ist, Unterstützung im Haushalt und im Alltag anzubieten. Konkret z.B. sauber machen, Wäsche erledigen, einkaufen, Wege erledigen, Menschen zum Arzt oder zu Behörden begleiten, kochen, backen, vielleicht auch notwendigen Schriftverkehr erledigen, vorlesen usw. Denken Sie, dass es überhaupt Bedarf für solche Leistungen gibt? Gibt es Dinge, die ich aus rechtlichen Gründen nicht anbieten dürfte? Benötige ich Zusatzqualifikationen? Als Zielgruppe denke ich sowohl an ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, aber auch an junge Mütter, die Unterstützung brauchen. Könnte ich alle Leistungen nur privat berechnen, oder besteht die Möglichkeit, dass manches von öffentlichen Stellen übernommen wird?

Antwort

Ihre Idee, sich als "soziale Dienstleisterin" selbstständig zu machen, ist grundsätzlich sehr gut. Ältere Menschen brauchen oft Hilfe, die sie aufgrund des Zerfalls der Großfamilien in vielen Fällen nicht mehr auf "natürlichem" Wege bekommen können. Der Bedarf ist ganz sicher vorhanden - auch in einer Kleinstadt. Sie befriedigen mit dieser Dienstleistung gleich zwei Bedürfnisse (wenn ich Sie richtig einschätze): Zum einen leisten Sie wertvolle Hilfe und zum anderen erfahren Sie selbst - neben dem finanziellen Aspekt - auch in den meisten Fällen viel Dankbarkeit und Zuwendung durch Ihre Kunden/innen. Es entsteht also eine Win-Win-Situation und das ist immer gut!

Andererseits sollten Sie bei dieser Art der Geschäftsidee folgendes bedenken bzw. nicht unterschätzen:
- Sie können die Zeit, die Sie für die einzelnen Kunden benötigen, nicht wirklich einschätzen - ältere Menschen brauchen für viele Dinge einfach etwas länger oder es fällt ihnen "zwischendrin" noch etwas zum Erledigen ein, das sie beim Vereinbaren des Termins vergessen hatten;
-´mit älteren Menschen entwickelt sich oftmals - unbewusst durch diese Menschen herbeigeführt - eine "persönliche Beziehung", die es den Menschen "erlaubt" (OHNE dass diese sich dessen bewusst sind!!!), für die gleiche Entlohnung noch mal eben schnell dies oder das zusätzlich zu tun oder die vereinbarte Zeitspanne für Ihre Dienstleistung zu überschreiten;
- eine Preisliste für Ihre Dienstleistungen zu erstellen, wird schwierig werden, da die Leistungen naturgemäß auf den Kunden "maßgeschneidert" werden müssen ==> Sie haben noch weniger Kalkulationssicherheit beim Erstellen Ihres Businessplans als andere Gründer/innen;
- ältere Menschen werden nach (hoffentlich sehr) langer Zeit als Ihre Kunden/innen ggf. krank oder pflegebedürftig oder versterben, so dass Ihnen naturgemäß ein Teil Ihres Klientels immer wieder entschwinden wird - dies sehe ich nicht so sehr im wirtschaftlichen als im emotionalen Hinblick als nicht zu unterschätzen an.

Was Sie auf Grund rechtlicher oder anderer Vorschriften ganz sicher nicht anbieten sollten/dürfen, sind:
- Verabreichung von Medikamenten (ist nur Ärzten und examiniertem Pflegepersonal vorbehalten)
- krankenpflegerische Leistungen an Pflegebedürftigen (s.o.)
- psychotherapeutische Leistungen (ist nur Ärzten bzw. Heilpraktikern für Psychotherapie vorbehalten)
- Dienstleistungen als Tagesmutter (dafür benötigen Sie eine Erlaubnis von Seiten des Jugendamts)
- offizielle Taxifahrten (dafür benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein und eine Insassenunfallversicherung für Ihr Auto).

Weiterbildungen für Sie wären gut zum Thema:
- Psychologie
- eigene Persönlichkeit (um sich genügend abgrenzen zu können)
- Stressbewältigung.

Genügend kaufmännische Kenntnisse haben Sie sicher noch durch Ihre Ausbildung zur Bankkauffrau - wenn nicht, wäre hier eine Auffrischung sicher sehr hilfreich, denn viele Unternehmen mit richtig guten Geschäftsideen geraten durch mangelnde betriebswirtschaftliche Kenntnisse der Gründer in die Insolvenz!

Meines Wissens können Sie Ihre Leistungen (für die Sie übrigens ein Gewerbe anmelden müssen!) in den meisten Fällen nur privat berechnen. Es könnte in Einzelfällen sein, dass die Kunden ggf. Zusatzversicherungen (bei älteren Menschen) haben, die Ihnen evtl. eine Teil-Abrechnung Ihrer Leistungen erlauben. Allerdings verlangen Versicherungen meist eine Leistungsziffer (z.B. bei Hebammen, Physiotherapeuten, Heilpraktikern,...), so dass es Ihnen von dieser Seite her wohl schwer gemacht wird, Ihre Leistungen anders als privat abzurechnen.

Lassen Sie sich nun von diesen "Warnungen" bitte nicht davon abbringen, Ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen - denn so waren meine Anmerkungen wirklich nicht gemeint! Ich finde es nur immer gut, wenn man sich vorher über den "worst case" Gedanken macht als später an ihm zu scheitern...! Vielleicht ist ja auch erst einmal eine Nebenerwerbsgründung eine Option - um zu eruieren, wie die Idee ankommt und ob sie für Sie auch wirklich die richtige ist.

Quelle:
Claudia Gesang
Heilpraktikerin für Psychotherapie
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
März 2013

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