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Jugendherberge gründen: Anforderungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, wenn ich eine Jugendherberge gründen möchte? Ich besitze ein Gebäude. In der Nähe gibt es viele Touristenattraktionen, die sich sehr gut für eine Klassenfahrt oder Gruppenreise eignen. Das Gebäude hat eine Größe ungefähr von 700 und verfügt über 30 Zimmer. Dazu gehören Grünflächen und auch Parkplätze für Autos und Reisebusse. Ich möchte Unterkünfte in Einzel- bis Sechsbettzimmer bieten, insgesamt 70 - 80 Übernachtungsplätze. Alle Zimmer werde ich mit einer vollständigen Sanitätsstelle ausstatten. Zwei Zimmer werde ich für die behinderte Gäste bestimmen. Die anderen Räume werden eine kulturelle und soziale Rolle spielen. Ich möchte gerne wissen, welche Kriterien und Standards solche Jugendherberge erfüllen muss.

Antwort

Der Begriff Jugendherberge ist markenrechtlich geschützt. Setzen sie sich zu ihren Fragen bitte mit dem Deutschen Jugendherbergswerk, Leonardo-da-Vinci-Weg 1, 32760 Detmold, Telefon: 05231 9936-0, www.jugendherberge.de (www), in Verbindung. Klären Sie bitte weiterhin mit dem für ihre Stadt/Gemeinde zuständigen Bauordnungsamt ab, ob eine Nutzung des Gebäudes als Jugendherberge/Hotel möglich ist und welche zusätzlichen Bauauflagen Sie ggf. erfüllen müssen. Klären Sie mit ihrer Gemeinde/Stadt auch ab, ob genügend Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Kommune vorhanden sind und ob und ggf. in welcher Höhe bei fehlenden Stellplätzen eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss.

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Januar 2015

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