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Kosmetik und Permanent-Make-up anbieten: Qualifikation?

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Frage

Welche Qualifikationen brauche ich- um Schulungen im Bereich Kosmetik und Permanent-Make-Up anbieten zu dürfen? Ich selbst bin nur qualifizierte Nagel-Technikerin und Wimpernverlängerungs-Technikerin.

Antwort

Für Aus- und Fortbildungen im Bereich Kosmetik und Fußpflege gibt es in Deutschland zurzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung einer Norm. Allerdings orientiert sich der Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V. bei seinen Aus- und Fortbildungen an der Norm BSO2011.

Qualitätssiegel, z.B. in Form von Zertifizierungen, können aber sinnvoll sein, potenzielle Schulungsteilnehmer achten häufig auf solche Merkmale, oder sie sind zum Teil auch vorgeschrieben - zum Beispiel für Schulungsmaßnahmen, die von der Bundesanstalt für Arbeit oder anderen Trägern gefördert werden.

Eine Orientierung kann Ihnen die DIN-Norm ISO 29990 geben. Sie definiert „Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung - Grundlegende Anforderungen an Dienstleister“.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Im Existenzgründerportal finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Unternehmens- und Managementberatung
Juni 2019

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