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Hochzeitsdienstleistungen anbieten: Qualifikationen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Voller Elan und Tatendrang wollen wir (sieben junge Frauen) uns zusammenschließen, um ein Unternehmen für Hochzeitsdienstleistungen zugründen. Wir würden gerne Fotographie, Videographie, Make up & Hair, Deko & Floristik sowie Torten anbieten. Die Idee dahinter ist, dass wir somit Paketpreise anbieten könnten und als vereinte Marke auftreten würden. Bisher hat eine jede von uns sich jahrelang leidenschaftlich neben dem bspw. BWL- oder Pharmazie-Studium mit einer der Dienstleistungen beschäftigt, aber keine fachbezogene Ausbildung abgelegt (bis auf unsere Frau für Fotographie). Muss jede von uns nun erst mal eine fachbezogene Ausbildung abschließen?

Antwort

Ob eine fachbezogene Ausbildung vorhanden sein muss, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Es gibt handwerkliche Tätigkeiten, die meisterpflichtig sind und auch nur dann entsprechend ausgeübt werden dürfen. Hierzu zählen der Konditor und der Friseur. In einem meisterpflichtigen Handwerk besteht aber die Möglichkeit sich selbständig zu machen, mit Tätigkeiten, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören, wenn kein Meisterabschluss vorhanden ist. Dies sind solche Tätigkeiten, die von einem durchschnittlich begabten Berufsanfänger in kurzer Zeit (zwei bis drei Monate) erlernbar sind. Die Ausübung mehrerer einfacher Tätigkeiten ist zulässig, es sei denn, dass die Tätigkeit unter dem Strich „wesentlich“ für ein bestimmtes Handwerk ist. Eine Kombination einfacher Tätigkeiten verschiedener Gewerbe ist unter dieser Voraussetzung ebenfalls möglich. Weitere Informationen zur Existenzgründung im Bereich handwerklicher Tätigkeiten finden Sie in der Rubrik Handwerk.

Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung Ihrer Existenzgründung ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen IHK und/ oder Handwerkskammer in Anspruch zu nehmen.

Für eine individuelle Beratung können Sie auch gerne unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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