Antwort
Grundsätzlich handelt es sich bei den aufgezählten Tätigkeiten/Berufen um Aufgabenbereiche aus dem Handwerk. Im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterscheidet man bei Handwerksbetrieben bzw. Industrieunternehmen nach Gewerben der Handwerksordnungen Anlage A oder Anlage B1 und B2. Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welches Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt ist. Aktuell werden hierunter rund 53 Gewerbe genannt. Die Anlagen B1 und B2 im Gegensatz hierzu nennt diejenigen Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können. Ich empfehle Ihnen daher sich für weitergehenden Details mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks auszutauschen.
Mit denen von Ihnen genannten Qualifikationen, Kompetenzen halte ich Sie als grundsätzlich geeignet, wobei Ihre Ausbildung abzugleichen ist mit den branchenspezifischen Anforderungen. Für den Hausmeisterservice o. Ä. ist keine Ausbildung notwendig, da diese Tätigkeiten zu den nicht geschützten Berufen zählen. Es wird empfohlen, handwerkliches Geschick mitzubringen, technisches Verständnis aufzubringen, sowie soziale Kompetenz und Flexibilität. Letztgenannte sollten grundsätzliche Voraussetzungen sein für die Aufnahme einer Selbständigkeit. Wägen Sie daher ab, welche der von Ihnen genannten Tätigkeiten aus Ihrer Sicht das größte Potential im Hinblick auf Kosten und Nutzen stiftet und richten Sie Ihr Angebot darauf hin aus.
Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann
Stand:
Mai 2022
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