Antwort
Zunächst müssen Sie für die Umsetzung Ihres Vorhabens ein Gewerbe anmelden. Dies können Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt tun. Dabei müssen Sie unter anderem die Rechtsform Ihres Unternehmens angeben.
Aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass Sie mehr als eine Gründungsperson sind. Hier sind mehrere unterschiedliche Rechtsformen möglich. Entscheidend ist, was Sie wollen und worauf Sie Ihren Focus richten.
Geht es Ihnen z. B. um die persönliche Haftungsvermeidung?
Oder möchten Sie eine möglichst einfache Handhabung?
Oder wollen/können Sie nur wenig Kapital einsetzen und möchten möglichst geringe laufende „Unterhaltskosten“? Etc.
Besprechen Sie sich hierzu am besten mit einem Steuerberater, mit dem Sie die individuellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen (wie Haftung, Kosten, Steuern, Gewinnverteilung, Vertretungsberechtigungen, etc.) durchgehen können und wählen Sie die am besten passende Rechtsform für sich aus.
Für den mobilen Verkauf benötigen Sie insbesondere eine Reisegewerbekarte. Ihre Verkäufer vor Ort müssen zudem eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie dieser mitführen (§ 60c Abs. 2 GewO). Daneben brauchen Sie für Ihren Verkaufsstand bzw. Ihre Verkaufsstände eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde. Beachten Sie auch, dass, sollten Sie auf einem Privatgelände Ihre Getränke anbieten, Sie die Genehmigung des Besitzers benötigen.
Da der Verkauf Ihrer Biere zum direkten Verzehr gedacht ist, benötigen Sie gemäß § 3 Gaststättengesetz eine Konzession (Schanklizenz)! Die Beantragung erfolgt über das örtliche Ordnungsamt. Denken Sie auch an sich selbst und Ihre Mitarbeiter - wer im Lebensmittelbereich arbeitet und bei der Zubereitung von Speisen oder beim Ausschank von Getränken direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, braucht zwingend ein Gesundheitszeugnis. Auch alle Personen, die unverpackte Lebensmittel transportieren, benötigen ein solches Zeugnis. Da Sie Alkohol verkaufen möchten, müssen Sie außerdem das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den darin enthaltenen § 9 bzgl. alkoholischer Getränke anwenden. Ihre Verkaufserlaubnis kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.
Weitergehende Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungen können Sie beim zuständigen Ordnungsamt erfragen.
Quelle: German Drechsler
Unternehmensberatung
Oktober 2022
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