Antwort
Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, auch nebenberuflich, müssen Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Gehört Ihre Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation, z.B. durch ein Hochschulstudium, zu den sogenannten Katalogberufen des §18 EStG, so haben Sie auch die Möglichkeit eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben und diese beim Finanzamt anzumelden. Physiotherapeut/Physiotherapeutin gehört zu den Katalogberufen.
Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin sind Sie aber, außer Sie entscheiden sich für die Kleinunternehmer-Regelung, umsatzsteuerpflichtig.
Relevant für diese Regelung, nach § 19 UstG, sind Ihre zu erwartenden Einnahmen. Das Finanzamt entscheidet auf Basis dieser, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung möglich ist.
Für Unternehmensgründer gilt, dass sie im ersten Jahr hochgerechnet nicht über 22.000 Euro Umsatz kommen dürfen. „Hochgerechnet“ bedeutet, dass das Finanzamt Ihren getätigten Jahresumsatz, wenn Sie Ihr Geschäft unterjährig gründen, auf 12 Monate hochrechnet. Zum Beispiel sind Sie in einem Jahr nur sechs Monate unternehmerisch aktiv und erwirtschaften in diesem halben Jahr einen Umsatz von Euro 10.000, so geht das Finanzamt von einem Jahresumsatz von Euro 20.000 aus.
Wählen Sie die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Als freiberuflicher Physiotherapeut können Sie auch Praxisräume anmieten. Das BGB gibt den groben Rahmen für die Gewerbevermietung vor. Der Gesetzgeber geht bei Vertragsabschluss zwischen Unternehmen, gilt auch für Freiberufler, davon aus, dass sich beide Parteien auf Augenhöhe begegnen. Das heißt, der Mieterschutz wie bei Wohnvermietung entfällt.
In Gewerbemietrecht herrscht vorwiegend Vertragsfreiheit. Die Parteien können nahezu alles vereinbaren, was sie für richtig halten. Soweit standardmäßig vorformulierte Gewerbemietverträge verwendet werden, unterliegen diese lediglich der AGB-Inhaltskontrolle der Gerichte und dürfen die jeweils andere Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligen.
Bei einer Anmietung sollten Sie darauf achten, dass die Räume auch baurechtlich für die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen sind.
Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei Fragen rund um einen Gewerbemietvertrag an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsberatung Ihres Berufsverbandes, wenn Sie Mitglied in einem werden, wenden.
Freiberufler dürfen auch Mitarbeiter einstellen. Hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Mitarbeiter gelten für Freiberufler allerdings besondere Regelungen. Möchten Sie Ihren Freiberuflerstatus nicht verlieren, sollten Sie nur eine begrenzte Anzahl an fachlich ausgebildeten Mitarbeitern einstellen. Wie viele Fachkräfte Sie einstellen dürfen, ist abhängig von Ihrer Branche.
Meine Empfehlung ist, dass Sie sich an einen Berufsverband für Physiotherapie, z. B. den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK).
Neben diesem Verband gibt es noch weitere, alle sind im Internet auffindbar. Die branchenspezifischen Fragen kann Ihnen ein Berufsverband für Physiotherapie sicher beantworten.
Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch hierfür zugelassene Leistungserbringer. Voraussetzung für die Zulassung ist neben einer entsprechenden Berufsausbildung eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet.
Die Zulassung kann bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V beantragt werden:
www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/zulassende_stellen/zulassungsstellen
Voraussetzung für die Zulassung ist die Anerkennung der maßgeblichen Verträge und die Erfüllung der vereinbarten Zulassungsvoraussetzungen:
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt. Auf der Internetseite „Gründerplattform finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.
Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
Stand:
Juni 2022
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