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Wohnsitz in Frankreich, Gründung in Deutschland: zuständige IHK?

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Frage

Ich war 2005 bereits selbständig inkl. IHK, Finanzamt und Rente. Leider musste ich die Tätigkeit aufgegeben, da meine Frau beruflich ins Ausland versetzt wurde. Ich habe dann zwischenzeitlich eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland angenommen und möchte erneut nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder selbständig tätig werden in Deutschland. Mein Wohnsitz ist allerdings Frankreich. Welche IHK und Finanzamt in Deutschland ist für mich dann zuständig?

Antwort

Zuständig ist die IHK des Ortes, an dem Sie Ihr Gewerbe (sofern Sie nicht gewerblich sondern freiberuflich tätig sind, ist keine IHK zuständig) in Deutschland anmelden. Bezüglich Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer ist für Ihre Einkünfte aus der in Deutschland ausgeübten selbstständigen Tätigkeit ebenfalls das Finanzamt des Ortes zuständig, in dem der Sitz der gewerblichen Tätigkeit liegt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Gewerbe in Deutschland unter Benutzung einer in dort zur Verfügung stehenden Einrichtung ausgeübt wird.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
September 2016

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