Frage
Unser langfristiges Ziel ist die Gründung eines Pflegedienstes. Wir haben vor neun Monaten einen landesrechtlich anerkannten (AnFöVO) ambulanten Betreuungsdienst gegründet. Ziel: die Grundpflege sowie Beratungsbesuche §37,3 für jetzige Kunden anzubieten, keine Behandlungspflege - also noch kein vollwertiger Pflegedienst. Als personelle Voraussetzung haben wir einen examinierten Altenpfleger, eine SozPäd BA und ganz viele § 53c SGBXI. Wir besitzen noch keinen Versorgungsvertrag nach §71, zurzeit überwiegen die Vorteile der AnFöVo. Wir haben gute Kontakte zu einem befreundeten Pflegedienst, welcher an einer Kooperation interessiert wäre.
Unsere Frage: Wie können wir einen "warmen" Übergang von einem ambulanten Betreuungsdienst zu einem halben Pflegedienst erreichen, welcher Grundpflege und Beratung anbietet aber keine Behandlungspflege? Welche personellen und strukturellen Voraussetzungen sind nötig? Wie können wir Kontakt zu Experten aus der Praxis herstellen und uns auch beraten lassen?