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Gründung eines Pflegedienstes: Voraussetzungen und Beratung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Unser langfristiges Ziel ist die Gründung eines Pflegedienstes. Wir haben vor neun Monaten einen landesrechtlich anerkannten (AnFöVO) ambulanten Betreuungsdienst gegründet. Ziel: die Grundpflege sowie Beratungsbesuche §37,3 für jetzige Kunden anzubieten, keine Behandlungspflege - also noch kein vollwertiger Pflegedienst. Als personelle Voraussetzung haben wir einen examinierten Altenpfleger, eine SozPäd BA und ganz viele § 53c SGBXI. Wir besitzen noch keinen Versorgungsvertrag nach §71, zurzeit überwiegen die Vorteile der AnFöVo. Wir haben gute Kontakte zu einem befreundeten Pflegedienst, welcher an einer Kooperation interessiert wäre.

Unsere Frage: Wie können wir einen "warmen" Übergang von einem ambulanten Betreuungsdienst zu einem halben Pflegedienst erreichen, welcher Grundpflege und Beratung anbietet aber keine Behandlungspflege? Welche personellen und strukturellen Voraussetzungen sind nötig? Wie können wir Kontakt zu Experten aus der Praxis herstellen und uns auch beraten lassen?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Versorgungsverträge beziehen sich auf Landesebene und sind daher nicht identisch. Nehmen Sie deshalb bitte direkt Kontakt mit der zuständigen Landesvertretung auf:
www.vdek.com/vertragspartner/Pflegeversicherung/vertraege.html

Zuständig ist die Landesvertretung in dem Sie Ihren Unternehmenssitz haben.

Für die Suche nach einem passenden Berater hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Merkblatt erstellt:

Download Merkblatt:

www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Christine Donner

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Mai 2021

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