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Selbständige Schulkindbetreuung: Gründungsberatung?

Frage

Eine Freundin und ich überlegen gerade, ob wir uns selbständig machen sollen. Wir sind beide schon lange Jahre in der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Wir haben bereits Erfahrungen und Kontakte knüpfen können, denn wir haben vor über zehn Jahren gemeinsam einen Verein gegründet. Nun arbeiten wir beide seit drei Jahren an einer Grundschule, in der Schulkindbetreuung. In diesem Feld würden wir uns nun gerne selbständig machen. Daher hätten wir gerne Informationen und Fördermöglichkeiten zum Thema: „Freiberufler im sozialen Bereich“, „Krankenversicherung“, „Träger der freien Jugendhilfe“. Vielleicht haben Sie auch Kontaktdaten von Beratungsstellen diesbezüglich für uns?

Antwort

Informationen zur Existenzgründung in einem Freien Beruf erhalten Sie beim Institut für Freie Berufe. Dort bekommen Sie auch telefonisch kostenlose Erstinformationen. Zu erreichen ist das Institut für Freie Berufe unter der Tel.-Nr. 0911 2356528.

Informationen hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie sicherlich bei Ihrem örtlichen Jugendamt.

Unterstützung bei der Vorbereitung der Gründung erhalten Sie bei einem Startercenter NRW. Im Internet finden Sie Informationen zum Angebot der Startercenter sowie eine Suchfunktion, um ein Startercenter in Ihrer Nähe zu finden.

Es besteht in der Regel auch die Möglichkeit eine Beratung vor der Gründung gefördert zu bekommen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, welches auch von Gründern in einem Freien Beruf in Anspruch genommen werden kann.

Förderungen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Förderkredite oder Beteiligungen. Förderprogramme gibt es sowohl vom Bund als auch von Ihrem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nachfolgend stelle ich Ihnen kurz zwei mögliche Förderprogramme dar:

Die KfW Bankengruppe bietet mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld ein Förderdarlehen, welches auch in den ersten fünf Jahren nach der Gründung eines Unternehmens in Anspruch genommen werden kann. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 50.000 Euro, so kann der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

Informationen zu den Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens erhalten Sie bei der NRW.Bank.

Sie können sich online informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf einer Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein Selbständiger eine Kranken- und Pflegeversicherung haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden. Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen.

Weitere Informationen zur Existenzgründung im sozialen Bereich finden Sie auch in der GründerZeiten Nr. 22: Existenzgründungen im sozialen Bereich (PDF, 1  MB).

Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 anrufen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

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