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Pflegeheim für Patienten mit Beatmungssituation: Gründungsberatung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Facharzt für Anästhesie mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und möchte ein Pflegeheim für Patienten mit Beatmungssituation unterschiedlicher Ursache ohne weiteres Rehapotential oder kurativen Ansatz eröffnen (z.B. Dyspallisches Syndrom nach Apoplex). Über einen zu beantragenden KV-Sitz könnte ich durchzuführende Maßnahmen selbst abrechnen. Wer mir bei diesem Vorhaben in der Planung helfen kann (Verbände, Pflege- bzw. Krankenversicherung usw.)?

Antwort

Beratung erhalten Sie beim Hartmannbund sowie bei den zuständigen Ansprechpartnern der Krankenkassen im Bereich der Pflege:

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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