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Marke anmelden? Beratung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Derzeit erstelle ich meinen Businessplan und werde in Kürze mein Unternehmen als Online-Handel anmelden. Da ich jedoch einen Fantasie-Namen anmelden möchte, bin ich mir nicht ganz sicher, ob eine Eintragung in das Handelsregister nötig ist. Falls ja, bin ich zu einer „ordentlichen Buchführung“ verpflichtet. Da ich bis auf Weiteres nur Ausgaben tätige, aber keine Einnahmen habe, wollte ich wissen, ob das in irgendeiner Form kritisch ist hinsichtlich Scheinselbständigkeit? Da ich in Zukunft auch eine eigene Kollektion unter einem eigenen Label anbieten möchte (derzeit führe ich Gespräche mit Designern, die für mich fertigen würden), muss ich noch eine Marke anmelden. Haben Sie hierzu Empfehlungen oder mache ich das einfach über das DPMA?

Den Businessplan kann ich leider frühestens Ende April inkl. dem Finanzpart finalisieren, da die Messe erst Ende April stattfindet (d.h. ich erhalte erst dann Informationen bzgl. Einkaufspreise und Zahlungsmodalitäten). Gerne würde ich jedoch schon im Vorfeld mit einem Experten über das Konzept sprechen bzw. in welcher Hinsicht der Businessplan bis Dato optimiert werden muss. Können Sie mir hierfür Ansprechpartner nennen? Da ich in einer Festanstellung bin, habe ich keinen zeitlichen Druck, dennoch möchte ich ungern ein knappes halbes Jahr bis zur Messe untätig verstreichen lassen.

Antwort

Sprechen Sie bitte sowohl den Markennamen als auch den Namen Ihrer Firma mit dem für Wettbewerbsrecht zuständigen Justiziar Ihrer IHK ab. Diese Rechtsberatung ist für Sie kostenlos. Auf der Homepage des DPMA können Sie selbst vorab recherchieren, ob die von Ihnen geplanten Namen bereits geschützt sind. Sie können dort auch online den Markenschutz beantragen.

Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Sie mit einer ganzen Reihe von Nachteilen verbunden und zum Start nur in Ausnahmefällen zu empfehlen: Bei einer Eintragung ins Handelsregister sind Sie Vollkauffrau, Sie müssen bilanzieren, die Bilanzen publizieren, es kommen erheblich mehr kaufmännische Sorgfaltspflichten auf Sie zu und für Sie gilt das Handelsgesetzbuch (das sollten Sie dann kennen). Falls Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, können Sie den Gewinn im Wege einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und Sie müssen keine doppelte Buchführung einrichten. Eine EÜR ist leicht zu erlernen, Sie können die Buchführung dann auch selbst in die Hand nehmen. Das spart erhebliche Kosten beim Steuerberater und Sie haben - das ist der wichtigste Gesichtspunkt - stets tagesaktuelle Zahlen. Zudem können Sie mit einer EÜR den Gewinn auch ziemlich leicht steuern, da Wareneinkauf/Warenverkauf erst bei Zahlung gebucht wird: Möchten Sie den Gewinn senken, kaufen Sie einfach Ware hinzu. Bei einer Bilanzierung würde das nicht funktionieren.

Informationen zur Beratungsförderung in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.foerderdatenbank.de

Sollten Sie Ihr Gewerbe bereits angemeldet haben, kann eine Beratung über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert werden. Der Berater muss hierzu in diesem Programm gelistet sein. Sie können in der Beraterbörse der KfW Bankengruppe nach Beratern suchen. Allerdings ist nicht zwangsläufig jeder Berater, der dort gelistet ist, auch im Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ akkreditiert.

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
November 2016

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