Antwort
Auf dem Markt für Aufgussmittel und Duftstoffe gibt es aktuell eine sehr hohe Anzahl an unterschiedlichsten Anbietern – mit einer Vielzahl an Produkten aller Qualitäts- und Preiskategorien. Hier wird es nicht einfach, sich als neuer Anbieter zu platzieren und zu etablieren. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, sich bereits in der Anfangsphase vom Wettbewerb abzuheben!
Eine gute Grundbasis hierfür bietet z. B. u. a. das Qualitätssiegel des Deutschen Saunabundes, welches im Jahr 2000 erstmalig vergeben wurde. Beantragen können Sie als Hersteller dieses Qualitätsmerkmal beim Deutschen Saunabund. Dieser Bund prüft Ihre Produkte von ausgewählten Duftstoffexperten und Aufgussmittelherstellern auf verschiedene Merkmale, wie Natürlichkeit der Inhaltsstoffe, Qualität, sichere Verpackung, exakte Dosierhilfen und klare Aufbrauchempfehlungen.
Beispielsweise werden als Lösungsmittel nur Ethanol, Dipropylenglykol, Propylenglykol oder Isopropanol akzeptiert, die dem europäischen Arzneimittelrecht und/oder lebensmittelrechtlichen und/oder kosmetikrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Aufgussmittel zur Anwendung dürfen bei einer Kontakttemperatur von über 105 °C (Sauna) keine Emulgatoren enthalten. Aus technischen Gründen ist es lediglich zulässig, dass Duftstoffe zur Anwendung in Niedrigtemperaturbereichen – also bis 105 °C (Dampfbad) – Emulgatoren enthalten. Dabei ist es wichtig, dass diese Emulgatoren den lebensmittelrechtlichen und kosmetischen Richtlinien entsprechen.
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Sauna-Bund könnte für Sie zudem attraktiv sein. Dieser vertritt Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit und im politischen Raum. Sie können durch Ihre aktive Beteiligung die Zielsetzungen des Bundes mitbestimmen und es stehen Ihnen verschiedene Vorteile zur Verfügung, welche für Sie und Ihr Vorhaben sicherlich relevant sind.
Wir empfehlen Ihnen zudem, sich in Sachen Unternehmensgründung, Steuern und Recht von Experten beraten zu lassen.
Quelle:
German Drechsler
Unternehmensberatung
Stand:
Oktober 2022
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