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Wohnsitz in Frankreich: UG-Gründung in Deutschland?

Frage

Ich möchte eine UG gründen, bin Franzose und wohne in Frankreich. Reicht es, wenn ich eine Adresse in Deutschland teile oder muss ich selber einen Mietvertrag haben?

Antwort

Eine UG - als Sonderform der GmbH - benötigt nicht nur eine Adresse im Inland, sondern einen Sitz. Das Gesetz (§ 4a GmbHG) regelt hierzu: „Als Sitz der Gesellschaft hat der Gesellschaftsvertrag in der Regel den Ort, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, oder den Ort zu bestimmen, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird.“

Ihre Anfrage lässt leider offen, in welcher Branche bzw. mit welchem Unternehmensgegenstand Ihre UG tätig werden soll. An der „Adresse“, die Sie als Sitz bestimmen wollen, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen entweder eine Betriebsstätte sein oder die Geschäftsleitung untergebracht sein oder die Verwaltung der Gesellschaft geführt werden. Lediglich ein Briefkasten genügt nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage Sie sich in den Räumen der „Adresse“ bewegen - Eigentum, Mietvertrag mit Eigentümer, Untermietvertrag mit Zwischenmieter usw. - ist hierfür aber genauso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass sich Ihr Wohnsitz in Frankreich befindet.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2019

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