Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Künstlerinnen und Künstler aus dem Ausland, die einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) zur selbstständigen Tätigkeit planen, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel sind unter anderem der Nachweis über Ihre finanziellen Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Ausländerbehörde, die Ihnen mitteilen wird, welche Unterlagen Sie benötigen und in welcher Form diese vorhanden sein müssen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob und in welcher Form Ihre Zertifikate benötigt werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Expertinnen und Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und beraten sie kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Zudem finden Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende bei Touring Artists Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle:
Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Stand:
Mai 2020
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