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Vietnamesische Staatsbürgerin mit Aufenthaltserlaubnis: UG gründen?

Frage

Eine befreundete vietnamesische Staatsbürgerin erhielt eine Aufenthaltserlaubnis mit der Nebenbestimmung, dass die freiberufliche Tätigkeit als Softwareentwicklerin gestattet wird. Sonstige Erwerbstätigkeit ist nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt. Sie möchte nun im Rahmen dieser Tätigkeit eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Muss dazu die Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden oder ist es möglich, ohne Genehmigung die UG zu gründen?

Antwort

Die Aufenthaltserlaubnis der vietnamesischen Staatsbürgerin weist darauf hin, dass lediglich eine freiberufliche Tätigkeit als Softwareentwicklerin erlaubt ist. Bei einer UG handelt es sich um eine Gewerbegründung, was in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG erfordert. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Betroffene auf jeden Fall vor Gründung der UG Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen.

Lesen Sie weitere Informationen zum Visum zum Zweck der Existenzgründung auf Make it in Germany.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
März 2019

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